"Leeres Mandat ist nicht gesetzwidrig"

BEZIRK (fog). Der Gewinn von sechs Mandaten der Ein-Mann-Liste Franz Hochstöger in St. Georgen am Walde (Bezirk Perg) löste eine Diskussion aus. Hochstöger kann fünf Mandate nicht besetzen. In einem Standard-Online-Bericht bezeichnet der Verfassungsjurist Heinz Mayer das als eine "echte Rechtslücke". Eigentlich müsse bei einer bestimmten Einwohnerzahl eine bestimmte Zahl an Gemeinderäten vorhanden sein.

In Bad Leonfelden gibt es einen ähnlichen Fall. Die Bürgerliste ELWIS musste 2009 auch ein Mandat unbesetzt lassen. Laut Bezirkshauptmann Paul Gruber war die Zusammensetzung in Bad Leonfelden "nicht gesetzwidrig". Es gäbe keine ausdrückliche Bestimmung in der Kommunalwahlordnung oder Gemeindeordnung. Gruber hat sich das von Juristen des Landes bestätigen lassen. Gruber: "Das Wahlergebnis ist abgebildet."

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