Anrainer überwacht Villacher Straße mit Wildkamera
Kurios: Obwohl die Überwachung verboten ist, sind die rund 600 Anzeigen vermutlich gültig.
Es ist eine rechtlich kuriose Situation: Jener Anrainer, der mit Hilfe einer Kamera Hunderte Strafzettel gegen die Bewohner der Goritschacher Siedlung veranlasst hat (siehe Story oben), begeht eigentlich Gesetzesbruch. Denn das Überwachen einer öffentlichen Straße ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Strafen gültig
Für die Gültigkeit der vielen Strafen hat dies aber keine Bedeutung, erklärt Polizei-Jurist Manfred Abwerzger, denn: In Verwaltungsstrafverfahren gibt es – im Unterschied zu anderen Rechtsbereichen – kein Beweisverwertungsverbot. Das heißt: Auch wenn die Aufnahmen auf illegale Art entstanden, werden sie doch anerkannt. Fazit: Die Strafen sind zu bezahlen.
Gegenanzeigen
Aber: Für jede Anzeige, die auf einer illegalen Aufnahme basiert, kann der Betroffene eine Gegenanzeige starten – wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz.
Theoretisch können also nun auf den Anrainer mit der Kamera Hunderte teure Retour-Anzeigen zukommen.
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