Bewusstsein für Barrieren
Unternehmensberater Franz Peter Seiler möchte sensibilisieren
VÖCKLABRUCK (rab). "Viele wissen nicht, dass das Behindertengleichstellungsgesetz bereits im Jahr 2006 in Kraft getreten ist", sagt der Unternehmensberater Franz Peter Seiler aus Vöcklabruck. Mit diesem Gesetz müssen alle Unternehmen ihre Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, barrierefrei anbieten.
"Da mit 1. Jänner 2016 die Übergangsfrist endet, ist es nun höchste Zeit, zu handeln", so Seiler, der seine Kunden üblicherweise im Innovationsmanagement berät. Da ihm die Barrierefreiheit ein persönliches Anliegen ist, bietet der Vöcklabrucker nun auch Maßnahmenpläne zu diesem Thema an. "Hinter dem Gesetz steht viel mehr als nur der Abbau von Stufen", erklärt Seiler die Problematik.
Damit etwa ein Restaurant barrierefrei zugänglich ist, brauche es zum Beispiel auch eine Speisekarte, die für Menschen mit Sehbehinderungen geeignet ist. "Dazu kann man die Speisekarte zum Beispiel auf die Homepage stellen, wo sie ein Computer vorlesen kann", empfiehlt Seiler. "Das sind einfache Maßnahmen mit großer Wirkung. Denn die Zahl der Kunden mit Behinderungen steigt auch mit dem Durchschnittsalter der Gesellschaft."
In seinen Maßnahmenplänen rät Seiler auch zu Kreativität: "Wenn bauliche Veränderungen aufgrund der Gegebenheiten absolut nicht möglich sind, kann man auch andere Lösungen finden." So könne man Rollstuhlfahrern zum Beispiel anbieten, den Personaleingang zu nutzen oder mit einem benachbarten Lokal ausmachen, dass die eigenen Gäste die Behindertentoilette mitnutzen dürfen.
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