Sonderausgaben und Spenden

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Wer kennt das nicht? Jedes Jahr wird der Geschenkekauf in der Vorweihnachtszeit für viele Menschen zur Belastung. Da haben wir heuer einen wertvollen Tipp für Sie - Sie tun etwas Gutes und können dabei sogar noch etwas Geld sparen!

Spenden

Eine sinnvolle Alternative zu hektisch gekauften Geschenken wäre das „Verschenken“ einer Spende an hilfsbedürftige Menschen. Zahlreiche Organisationen bieten dazu individuelle Pakete an, bei denen bereits mit geringen Beträgen geholfen werden kann (z.B. Kauf von Schulmaterial). Manche Organisationen bieten auch kleine Geschenke (z.B. T-Shirts) an, die der Spender dem Beschenkten als Andenken an „seine“ Spende überreichen kann.

Steuerlich begünstigt

Meist sind Organisationen, die solche Geschenkpakete anbieten, auch begünstige Spendenempfänger im steuerlichen Sinne. Überprüfen können Sie dies mit Hilfe der Spendenliste auf der Website des BMF (www.bmf.gv.at). Eine Spende an einen begünstigten Spendenempfänger können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Je nachdem, ob die Spende aus dem Betriebs- oder Privatvermögen geleistet wird, kann der Aufwand als Betriebsausgabe (max. 10 % des laufenden Gewinnes) oder als Sonderausgabe (max. 10 % der gesamten Einkünfte des Veranlagungsjahres) geltend gemacht werden. „Verschenkte“ Spenden werden in der Regel eher Sonderausgaben darstellen. Dabei spielt es für die Abzugsfähigkeit keine Rolle, dass die Spende zugleich auch ein indirektes Geschenk an Verwandte, Freunde oder Bekannte war.
Für Spenden, welche bis 31.12.2016 eingezahlt werden, reicht die Einzahlungsbestätigung als belegmäßiger Nachweis. Dieser muss im Falle einer Rückfrage des Finanzamtes (Ergänzungsersuchen) vorgelegt werden können. Ab 2017 sind Spenden nur noch dann als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn die Daten von den empfangenden Organisationen der Finanzverwaltung im Wege einer automatisierten Datenübermittlung via FinanzOnline mitgeteilt werden.
Unser Tipp: Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Weihnachtsspende zur Verfügung. Vielleicht besuchen Sie uns bei einer unserer kostenlosen Beratungen im Rahmen unserer Steuersprechtage in der Region.
Wir wünschen Ihnen eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit!

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