Ein steiniger Weg zum Inspektor

L-Polizei_Ausbildung | Foto: BMI/Alexander Tuma

„Ich gelobe, dass ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“ Mit diesem Gelöbnis ist der Schritt zum Polizisten vollendet. Doch bis dahin ist es ein langer Weg. Nach dem Test geht es in die Schule. Am Anfang steht ein Aufnahmetest, der die Spreu vom Weizen trennen soll. Das Aufnah-meverfahren gliedert sich in drei Teile. So müssen die BewerberInnen eine Sicherheitsüberprüfung sowie schriftliche Eignungsprüfung, bestehend aus einer Überprüfung der Rechtschreibung (Diktat), einem Grammatiktest, einem Intelligenztest und einem Persönlichkeitsfragebogen absolvieren.

Danach erfolgt in Teil zwei ein persönliches Aufnahmegespräch und die ärztliche Untersuchung. Hat man es bis dahin geschafft, steht der Sporttest an. Wobei letztgenannter und die medizinischen Kriterien für etliche eine große Hürde darstellen. Haben die BewerberInnen alle Aufnahmekriterien erfüllt, werden sie als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag und einem Salär von 1.129 Euro brutto eingestellt und können nach der Einkleidung ihre Ausbildung beginnen. Das erste Jahr verbringen die angehenden PolizistInnen ausschließlich in der Polizeischule. Dort werden den Ausbildungsteilnehmern rechtstheoretisches Basiswissen sowie einsatztaktische und -technische Grundfertigkeiten vermittelt.

Mit Beginn des zweiten Ausbildungsjahres übersiedeln die SchülerInnen für zwei Monate in diverse Dienststellen. Damit stehen ihnen auch Zulagen zu, denn sie müssen im Praxisteil die gleichen Nacht- und Wochenenddienste verrichten wie ihre beamteten Kollegen. Danach wird wieder sieben Monate lang die Schulbank gedrückt, um danach erneut drei Monate in der Praxis zu arbeiten. Zum Abschluss der Grundausbildung wird in einer kommissionellen Dienstprüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) das Wissen der Vertragsbediensteten getestet. Geschieht dies mit Erfolg, wird der Polizist in ein Beamtenverhältnis über-nommen und erhält den Dienstgrad „Inspektor“.

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