Arbeiterkammer: Nichts als Ärger mit dem Urlaub

Christian Hemerka und AK-Rechtsexperte Karl Heigel.
  • Christian Hemerka und AK-Rechtsexperte Karl Heigel.
  • hochgeladen von Peter Zellinger

WAIDHOFEN. Nichts als ärger mit dem Urlaub: wer nicht aufpasst, kann schnell um seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch umfallen, warnte die Arbeiterkammer vergangene Woche im Rahmen einer Pressekonferenz in Waidhofen. So geschah es etwa einer Kellnerin aus dem Bezirk. Der Chef schickte sie oft früher nach Hause und die Frau baute so Minus-Stunden auf. "Die Dienstnehmerin musste zum Ausgleich ihre Urlaubstage opfern", erklärt AK-Leiter Christian Hemerka. Rund zwei Drittel ihres Urlaubs wurden auf diese Art verbraucht.

Unzulässige Vorgangsweise

„Laut geltendem Urlaubsrecht ist diese Vorgehensweise nicht zulässig. DienstnehmerInnen sollten ihren Urlaub jedoch bereits früh beantragen und Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen führen, um Problemen bei der Berechnung im Nachhinein vorzubeugen“, sagt Hemerka, der zudem über ein vermehrtes Vorkommen solcher oder ähnlicher Probleme berichtet. Die Dienstnehmerin konnte aufgrund der Berechnungen der Arbeiterkammer den ihr zustehenden Urlaub beim Dienstgeber erfolgreich einfordern.

Generell kommt es immer wieder zu Missverständnissen zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern. "Manche wollen es dann eben wissen und lassen sich die Urlaubsansprüche der Dienstnehmer im Namen der Republik, also vor Gericht, erklären", so der Horner AK-Leiter Robert Fischer. Der Tipp des AK-Rechtsexperten Karl Heigel: "Führen Sie Aufzeichnungen, auch wenn der Arbeitgeber dazu verpflichtet wäre".

Sechs Wochen Urlaub

Die Vertreter der Waldviertler Arbeiterkammer bekräftigten ihre Forderung nach sechs Wochen Urlaub nach 25 Arbeitsjahren. Bislang kommen nur Dienstnehmer, die 25 Jahre im gleichen Betrieb arbeiten, in den Genuss des Extra-Urlaubs. "Das tritt immer seltener auch tatsächlich ein. Tatsächlich dauert ein durchschnittliches Arbeitsverhältnis in Niederösterreich nur 10,8 Jahre", so Hemerka. "Wenn von den Arbeitnehmern immer wieder verlangt wird, dass sie länger arbeiten sollen, dann braucht es dazu auch ausreichend Erholungsphasen."

Die Urlaubsmythen

• Minus-Stunden dürfen nicht mit dem Urlaub verrechnet werden. Wenn der Chef den Dienstnehmer früher nach Hause schickt, ist auch diese Zeit zu bezahlen.
• Krankenstand unterbricht Urlaub: ab drei Tagen Krankenstand werden keine Urlaubstage verbraucht
• Urlaub ist eine Vereinbarung: weder der Dienstnehmer kann sich eigenmächtig Urlaub nehmen, noch kann der Dienstgeber Urlaub anordnen. Es müssen beide Seiten einverstanden sein
• Urlaubsanspruch verjährt nach drei Jahren
• Zwar sind die Aufzeichnungen über den Urlaub vom Dienstgeber zur führen, aber eigene Aufzeichnungen schaden nicht

Halbjahresbilanz der Arbeiterkammer Waidhofen

Beratungen: 925
Interventionen beim Arbeitgeber: 22
Kostenloser Rechtsschutz: 5
Außergerichtlich eingebracht: 112.605 Euro
Gerichtlich eingebracht: 27.491 Euro
Insolvenzvertretung: 304.179 Euro
Gesamt: 444.275 Euro

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