Förderungen: Am 32. Dezember ist es zu spät
Bei der Förderungsaktion 2015 sind Einreichungen längstens bis 31.Dezember möglich. Anträge können nur solange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind. Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken inkl. Dächern, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten oder bei Einfamilienhäusern maximal 6.000 Euro für die thermische Sanierung und maximal 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.