Keine "Aktion scharf" gegen Drogendealer

Das neue Drogengesetz gibt Polizisten mehr Eingreifmöglichkeiten. | Foto: panthermedia/Mirage3
  • Das neue Drogengesetz gibt Polizisten mehr Eingreifmöglichkeiten.
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WELS. Seit 1. Juni wird das Dealen mit Suchtmitteln im öffentlichen Raum mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Durch das neue Gesetz wird den Polizisten die Festnahme von Dealern erleichtert. Sobald jemand im öffentlichen Raum dabei erwischt wird, kann er festgenommen werden. Zuvor musste die Polizei nachweisen, dass der Beschuldigte gewerblich dealt und damit monatlich mindestens 400 Euro verdient. Da dies schwer machbar war, mussten viele wieder laufen gelassen werden. ÖVP-Stadtrat Peter Lehner fordert, das neue Gesetz in Wels dafür zu nutzen, Schwerpunktaktionen wie in Wien und Linz durchzuführen. "In der Welser Innenstadt ist in den letzten Wochen vermehrt Drogenhandel wahrzunehmen. Im Interesse der Welser muss hier die neue Gesetzeslage zum Schutz der Bevölkerung intensiv genutzt werden", sagt Lehner.

"Machen ordentliche Arbeit"

Der Welser Stadtpolizeikommandant Klaus Hübner entgegnet: "Ich denke, wir machen auf diesem Gebiet eine ordentliche Arbeit und erledigen unsere Hausaufgaben. Wir gleichen uns immer der Situation an. Wird sie zu massiv, reagieren wir." Eine "Aktion scharf", wie von Peter Lehner gefordert, hält er derzeit nicht für notwendig.

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