Parkkralle erwischt Falschparkerin

Die Radsperre bleibt jedenfalls so lange am Fahr­zeug, bis sämtliche ausständigen Strafen bezahlt sind. | Foto: Stadt Wels
  • Die Radsperre bleibt jedenfalls so lange am Fahr­zeug, bis sämtliche ausständigen Strafen bezahlt sind.
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WELS. Seit April setzt die Stadt Wels Parkkrallen ein, um nichtösterreichischen Falschparkern das Handwerk zu legen. In der Regel handelt es sich bei den Lenkern um Personen, bei denen die Strafverfolgung offensichtlich unmöglich, wesentlich erschwert oder mit einem sehr ho­hen Aufwand verbunden wäre. Der erste Einsatz erwies sich Anfang Mai als Erfolg. Eine rumänische Autofahrerin hatte elfmal falsch geparkt ohne zu bezahlen oder auf das Strafmandat zu reagieren. Sie wurde am 14. Mai mit der Parkkralle am Wegfahren gehindert. Erst nach Bezahlung der anfallenden Kosten aller Parkstrafen am 17. Mai wurde die Kralle von ihrem Auto entfernt. "Allein die Bezahlung der elf Strafmandate beim ersten Einsatz rechtfertigt schon die Park­krallen in Wels. Wir haben mit der Einnahme der offenen Rechnungen die erste Parkkralle schon finanziert", so Sicherheitsreferent Vzbgm. Gerhard Kroiß. Die Parkkralle kommt nur bei Kraftfahrzeugen mit ausländi­schen Kennzeichen zum Einsatz, bei denen nachweislich mindestens ein weiteres unbezahl­tes Parkvergehen vorliegt. Angebracht wird sie im Auftrag der städtischen Parkraumbewirt­schaftung von Mitarbeitern der städtischen Ordnungswache, des Rayonsdienstes der städti­schen Betriebe oder des Österreichischen Wachdienstes. Zusätzlich kommt auf die Fensterscheibe der Fahrer- und Beifahrertür ein Infozettel.

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