Letzter Platz für Wels
Der Magistrat hinkt bei der Einbringung von Unterhaltsvorschüssen österreichweit hinterher.
WELS. Der Rechnungshofbericht zur "Auszahlung und Hereinbringung von Unterhaltsvorschüssen" weist den Magistrat Wels an der letzten Stelle aus. Während die Einbringungsquote des Bezirks Schärding bei 65,1 Prozent liegt, beläuft sich jene der Stadt Wels auf 28,1 Prozent. Durch den Unterhaltsvorschuss des Bundes soll der Unterhalt von minderjährigen Kindern gesichert werden, von denen ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht (oder nicht regelmäßig) nachkommen kann oder will. "Der Magistrat Wels setzte Einbringungsmaßnahmen nur unregelmäßig und es fehlte in diesem Bereich weitgehend eine Dienstaufsicht", heißt es beispielsweise in dem Rechnungshofbericht. In vielen Fällen seien von den Sachbearbeitern keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt beziehungsweise dokumentiert worden. "Der Bürgermeister ist nun seit mehreren Monaten im Amt und sollte sich dringend um die Verbesserung der internen Prozesse kümmern", sagt Harald Decker von den Welser Neos.
"Schärding ist effizienter"
Die durchschnittliche Anzahl der offenen Unterhaltsvorschussfälle von 2009 bis 2014 beträgt in Wels pro Jahr 509, im Bezirk Schärding 240. "Man muss ehrlich sagen, dass das in Schärding in ländlicher Gegend womöglich etwas leichter einzufordern ist. Nichtsdestotrotz machen die das effizienter als Wels", sagt Neos-Gemeinderat Markus Hufnagl. Die Personalressourcen sind laut Rechnungshofbericht kein Problem. Demnach sind 1,7 Vollzeitkräfte beim Magistrat für die Einbringung von Unterhaltsvorschüssen zuständig.
Fehlender Nachdruck
"Ich glaube, dass es in der Vergangenheit diesbezüglich organisatorische Probleme gegeben hat und das nicht mit dem notwendigen Nachdruck angegangen wurde", sagt Bürgermeister Andreas Rabl. Er hat vor, diesbezüglich organisatorische und personelle Maßnahmen zu ergreifen. "Wir haben bereits die innere Revision hingeschickt, um zu prüfen, welche Abläufe verbessert werden können. Ich gehe davon aus, dass die Schwierigkeiten in Zukunft nicht mehr eintreten werden." Es werde geprüft wird, wie lange das Bearbeiten eines Standardakts dauert. "Daraus leiten wir ab, wie viele Stunden für das Bearbeiten aller Fälle gebraucht werden und so ergibt sich der Personalbedarf", sagt Rabl. Das Problem der Dienstaufsicht werde im Rahmen des Restrukturierungsprozesses des Magistrats behandelt.
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