Nationalratsbeschluss: Eigenständige Verwaltung der Schützengewehre!
Nach jahrelangen, intensiven Bemühungen wurde eine "Entbürokratisierung" erreicht!
Die jahrelangen Bemühungen des Bundes der Tiroler Schützenkompanien haben den Schützen einen erfolgreichen Abschluss beschert: Das nun im Nationalrat beschlossene Deregulierungs- und Anpassungsgesetz bringt für Tirols Schützen große bürokratische Erleichterungen: Die rund 11.600 Gewehre, die in den 235 Schützenkompanien im Bundesland Tirol in Verwendung sind, können nun über den Bund der Tiroler Schützenkompanien eigenständig registriert und verwaltet werden! „Die seinerzeit am 1. Dezember 2013 von uns vorgeschlagene Vorgehensweise wurde nun beschlossen!“, freut sich Landeskommandant Fritz Tiefenthaler mit Bundeswaffenmeister Hans Eller und Bernd Stampfer.
Freude über die Neuregelung bei Waffenmeister Mjr. Hans Eller, Nationalrat Hermann Gahr, Landeskommandant Mjr. Fritz Tiefenthaler und Berater Lt. HR Dr. Bernd Stampfer (v.l.n.r.) (Foto: privat)
Erfolgsmeldung
„Unzählige Besprechungen, Telefonate und seitenweise Anträge mit Begründungen führten schließlich zum Erfolg“, berichtet Tiefenthaler erleichtert und hebt dabei auch die Kooperationsbereitschaft des Innenministeriums sowie die guten Gespräche mit Bundesminister Mag. Wolfgang Sobotka hervor. „Ich danke besonders den Nationalräten Hermann Gahr und Maximilian Unterrainer für die jahrelange Begleitung und Unterstützung – sie haben viele Türen geöffnet. Ebenso gilt mein besonderer Dank unserem Landeshauptmann Günther Platter für sein Vertrauen und seine große Hilfe.“
Elektronisches Register
Mit der nun beschlossenen Änderung wird die gesetzliche Grundlage für das elektronische Register geschaffen – und damit wird für die Schützen die Kategorie „Vereinswaffen“ eingeführt. Meldungen an das zentrale Waffenregister
müssen künftig nur mehr alle sechs Monate erfolgen, die Behörde und die Polizei erhalten Einsichtsrecht.
„Die eigenständige Verwaltung unserer Schützengewehre, die Führung eines
eigenen Waffenregisters, ist nicht nur eine Vereinfachung und Entbürokratisierung.
Es ist auch ein Vertrauensbeweis des Gesetzgebers gegenüber den Schützen“, so Fritz Tiefenthaler.
Eigenständigkeit heißt, dass der Bund der Tiroler Schützenkompanien gemäß des neu beschlossenen § 33a im Waffengesetz ein eigenes Waffenregister einrichten darf, in dem die Gewehre der einzelnen Kompanien registriert und verwaltet werden. „Damit können wir wieder eigenständig Änderungen im Register jederzeit selbst durchführen und sind weder auf einen Waffenhändler noch auf eine Behörde angewiesen. Diese Vereinfachung spart Zeit und Geld“, erklärt der Landeskommandant.
Freude über die Neuregelung bei Waffenmeister Mjr. Hans Eller, Nationalrat Hermann Gahr, Landeskommandant Mjr. Fritz Tiefenthaler und Berater Lt. HR Dr. Bernd Stampfer (v.l.n.r.)
www.tiroler-schuetzen.at
Für Rückfragen: Thomas Saurer, Tel. 0664-9752090, thomas.saurer@axams-tirol.at
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