Elisabeth Froschauer griff beim Überfall auf ihr Geschäft zum Pfefferspray
Ein und der selbe Räuber hat die Geschäftsfrau bereits zum dritten Mal "besucht"!(siv). Elisabeth Froschauer glaubte, ihren Ohren nicht zu trauen. Als sie am 25. Juni gegen 14.30 Uhr nach der Kontrolle des Zigarettenautomaten wieder in ihre Trafik auf der Josefstädter Straße 40 zurückgehen wollte, hörte sie: "Gib mir dein Geld!". Nicht nur die dreiste Forderung, sondern auch die bekannte Stimme, ließen sie erschauern. "Ich erkannte ihn sofort, das war der Mann, der mich bereits zweimal überfallen hat!"
Mit Messer bedroht
Die Trafikantin rannte hinter die Theke. "Ich habe Panik bekommen, weil er ein großes Messer in seiner Hand hatte. In dem Moment habe ich zum Pfefferspray gegriffen und wie wild in seine Richtung gesprüht", erzählt sie. Sie erwischte den Täter voll, der sofort schreiend auf die Straße lief.
"Ich habe den Alarm ausgelöst und die Polizei gerufen. Hut ab! Bereits nach zwei Minuten waren fünf Funkstreifenwagen zur Stelle!"
Der Täter - der Afghane Edris T. (20) - war schnell geschnappt. "Der ist ausgerechnet in Richtung Polizeikommissariat Fuhrmannsgasse geflüchtet und den Beamten direkt in die Arme gelaufen."
Anzeige auf freiem Fuß
Geschockt ist Froschauer darüber, dass er sie bereits zum dritten Mal überfallen hat - und das innerhalb von wenigen Monaten. "Das erste Mal stand er 30. Jänner im Geschäft und meinte 'Gib mir dein Geld!'.". Als sie ihm mit der Polizei drohte, verhielt er sich komisch. "Er nahm sich einen Eistee, rauchte eine Zigarette und wartete auf die Beamten.".
Auf Anweisung des Staatsanwalts wurde er nur auf freiem Fuß angezeigt. "Die haben ihn dann noch aus dem Polizeiauto laufen lassen müssen, das war in der Neubaugasse. Er hat den 13A genommen und hat sich auf den Weg zu mir gemacht."
Zweiter "Besuch"
Einenhalb Stunden nach der Festnahme stand Edris T. wieder in der Trafik. "Auf einmal reißt der die Tür auf.". Wieder wurde Edris T. festgenommen.
Die Verhandlung war am 28. März. Froschauer ist enttäuscht von der Justiz: "Zu einer langen Strafe kann er ja nicht verurteilt worden sein, wenn er drei Monate später den nächsten Überfall begeht."






