Kurzparken in Wiener Neustadt: Die zehn häufigsten Irrtümer

Oliver Schmidtbauer beendet die Märchen vom Kurzparken.
  • Oliver Schmidtbauer beendet die Märchen vom Kurzparken.
  • hochgeladen von Peter Zezula

In Wiener Neustadt wachsen die gebührenpflichtigen Parkflächen schnell. Zuletzt wurde der gesamte ÖGB-Parkplatz (Baumkirchnerring) zur 3-Euro-Zone, mit ihm ist die Innenstadt fast zur Gänze eine Kurzparkzone. Grund genug, mit Oliver Schmidtbauer, dem Leiter der Parkraumbewirtschaftung, einige Irrtümer aufzuklären.

1) Alle Kurzparkflächen sind blau markiert: Falsch. Kurzparkzonen-Verordnungen werden mittels Verkehrszeichen kundgemacht, es kann nicht gewährleistet werden, dass überall markiert ist. Also: Tafeln zu Beginn jeder Zone beachten!

2) In der Innenstadt darf man zumindest 10 Minuten Halten: Falsch. In der gesamten Innenstadt herrscht Halte- und Parkverbot, außer eben an den mit Verkehrstafeln kundgemachten Kurzparkzonen und auf extra markierten Stellplätzen.

3) "Ich hab' ja geladen. Die Parksheriffs sind ja hier gar nicht zuständig." Falsch. Laden hebt die Gebührenpflicht nicht auf, auch in der Ladezone gibt's eine Parkstrafe, wenn's länger als zehn Minuten dauert. Dabei kann's theoretisch doppelt teuer werden: In der Ladezone ohne Ladeerlaubnis (oft nur für Lkw) und kein Kurzparkschein.

4) Im Auto sitzen bleiben. Falsch. Wenn das Auto abgestellt ist, gilt es als gehalten und nach zehn Minuten als geparkt. Durch den Gleichheitsgrundsatz gibt es da keinen Unterschied, ob der Lenker drinnen sitzt oder nicht. "Das kommt öfters vorm AMS und dem neuen Rathaus vor", weiß Schmidtbauer aus seiner beinahe zehnjährigen Erfahrung. "Unsere Leute sind darauf geschult, in so einem Fall auf das Lösen eines Parkscheines aufmerksam zu machen", so Schmidtbauer.

5) Man darf mehrere Gratis-Parkscheine verwenden. Falsch. Der Gratis-Parkschein dient nur zum Nachweis der Ankunft. Der Lenker ist beim Verlassen des Fahrzeuges zu so einen Nachweis verpflichtet, sofern er nicht nur zum nächsten Parkscheinautomaten geht. Es reicht auch ein Zettel mit der Uhrzeit drauf. Die Abgabepflicht beginnt nach zehn Minuten, nicht nach weniger oder nach mehr.

6) Mit einem Strafzettel kann man den ganzen Tag lang stehen bleiben. Stimmt zum Teil. Es kann pro Tag nur ein Delikt nur einmal gestraft werden. Am "Tatort" darf iman also stehen bleiben, man darf jedoch nicht auf einen anderen Platz wechseln. Schmidtbauer: "Das ist Parkbetrug."

7) "Als Hausbesitzer darf ich vor meiner eigenen Auffahrt in der Kurzparzone stehen." Falsch. Der Stellplatz ist öffentliches Gut, unterliegt daher der Gebührenpflicht.

8) Einen Parkschein, der noch nicht abgelaufen ist, weitergeben: Grauzone. "Das wird gedulded", so Schmidtbauer, genauso wie der einmal gelöste Parkschein für die gesamte Kurzparkzone gilt.

9) "Mit dem Handyparken darf ich mehr als drei Stunden am selben Parkplatz bleiben." Falsch. Das ist gegen die Verordnung, wird jedoch erst dann bestraft, wenn es auffällig wird.

10) Für Schmidtbauer der größte Irrtum: Handyparken ist so kompliziert! Falsch. "Auch die Generation 50plus kann ein sms verschicken", so Schmidtbauer. So wird's gemacht: Senden Sie eine SMS mit der gewünschten Parkdauer in Minuten an die Nummer 0676 800 666 123 - zum Beispiel: Parkdauer von 30 Minuten und KFZ-Kennzeichen WN1234: 30 WN1234

Info allgemein:

Kurzparken kann man in Wiener Neustadt
mit Parkschein vom Automat
mit gekauften Parkscheinen (Trafik)
mit dem Handy

Kosten für 30 Minuten: 60 Cent

Was Schmidtbauer besonders gut findet: "In Wiener Neustadt bleiben die Gebührengelder 100prozentig zweckgebunden."

In Wiener Neustadt wird bei Kurzparkzonenvergehen nicht abgeschleppt.

Sieben Kontrollorgane arbeiten für die Parkraumbewirtschaftung. Sie sind vereidigt, was sie feststellen, ist gültig, eine Abzocke würde, so der Stellenleiter, einer gerichtlichen Überprüfung gar nicht standhalten.
"Es gilt für die Aufsichtsorgane der Grundsatz, Strafen hat keine Priorität, das schadet nur der Reputation der Stadt. Also setzen wir auf Prävention und Bürgerservice", so Schmidtbauer abschließend.

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