Schuldsprüche im Hakenkreuz-Prozess

MMag. Christoph Ledinek verteidigte den 53jährigen vor Gericht.
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  • hochgeladen von Brigitte Steinbock

BAD FISCHAU BRUNN, WIENER NEUSTADT. Mit zwei Schuldsprüchen endete der Prozess gegen einen Bad Fischauer (53) und seine Gattin, der behauptet hatte, überfallen worden zu sein und dass ihm die Täter ein Hakenkreuz auf die Brust geritzt hätten. Die Ehefrau wurden wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Sie hatte bei der Polizei behauptet, einen Nachbarn kurz nach der Tat sagen gehört zu haben: "Schade, dass er nicht im Bach krepiert ist". Ihre Aussagen bei Gericht entsprachen dann nicht denen vor der Polizei.
Der Mann hatte behauptet, er sei am 18. Februar bei Bad Fischau überfallen und bewusstlos geschlagen worden, außerdem habe man ihm ein Hakenkreuz auf die Brust geritzt und ihn in einen Bach geworfen. Angesichts der Tatsache, dass die Kabelbinder, die zur Fesselung des Angeklagten dienten, in keinem Baumarkt einfach erhältlich waren und die Polizei dann genau diese Marke am Arbeitsplatz des Angeklagten fand, erklärte der Mann, dass es auch möglich sei, dass er von Kollegen angegriffen worden sei. Da es aber am Tatort keinerlei Spuren gegeben hat, laut medizinischem Gutachten keine Kopfverletzung nachweisbar war und es dafür sehr wohl möglich ist, dass die Verletzungen selbst zugefügt wurden, fiel ein Schuldspruch: 18 Monaten bedingte Haft.
Richter Mag. Hans Barwitzius bei der Urteilsbegründung: "Entweder handelt es sich um unglaublich brutale Täter wie in einem Hollywood -Film, oder um jemanden, der sich selbst so verletzt hat, was eigentlich noch unglaublicher ist." Er selbst demonstrierte dann im Gerichtssaal, dass es sehr wohl möglich ist, sich selbst mit den Kabelbindern am Rücken zu fesseln.
Beide Angeklagten meldete Berufung an, die Urteile sind also nicht rechtskräftig.

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