Wenn das Reh vors Auto springt
Was kann man tun, um Wildunfälle zu vermeiden und was ist zu tun, wenn's trotzdem passiert?
REGION WIENERWALD / NEULENGBACH (mh). Die Sekunden kurz vor der Ortstafel von Asperhofen wird Markus Strasser nicht so schnell vergessen: "Ich war in der Morgendämmerung mit meinem Auto auf der B19 unterwegs, als plötzlich ein Reh über die Straße rannte." Zu seinem Glück hielt sich der Pkw-Lenker an die Siebziger-Beschränkung. "Nur ein paar Zentimeter näher und ich hätte das Reh erwischt. Es ist sich ganz knapp ausgegangen." Die Polizeiinspektionen Alt- und Neulengbach warnen besonders jetzt im Herbst vor stärkerer Wildaktivität und raten auf allen Straßen zu angepasster Fahrweise.
Wild sucht Deckungsraum
"Der Lebensraum für Wild wird immer geringer. Wenn im Herbst alle Felder gemäht sind, fehlt den Tieren ein wichtiger Deckungsraum und auch im Wald wird das Wild vermehrt von Wanderern und unangeleinten Hunden aufgescheucht", gibt Karl Gfatter vom Hegering Maria Anzbach als Hauptgründe für die vermehrte Wildaktivität nach dem Ende des Sommers an. "Nach einem Unfall muss unbedingt die Polizei angerufen werden", so der Waidmann. "Die Exekutive weiß, wer der zuständige Jäger in dem jeweiligen Revier ist. Der Jäger hat klare gesetzliche Vorgaben und muss sich um verletzte oder verendete Tiere kümmern." Rechtlich ganz wichtig: Getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. "Die Mitnahme des Tieres kann behördlich sogar als Wilddiebstahl gewertet werden", warnt Peter Lebersorger, Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände.
Zur Sache
Wenn es zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, muss die Gefahrenstelle laut Versicherungsverband Österreich unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist laut Straßenverkehrsordnung strafbar.
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