Mitschüler verleumdet: Erpressung war eine Lüge
NEULENGBACH/ST. PÖLTEN (ip). Etwas eigenartig begründete ein 15-jähriger Schüler seine Falschaussage vor der Polizei in Neulengbach. Aus Wut auf seine Mutter habe er im Februar 2016 einen Mitschüler angezeigt, indem er behauptete, von diesem erpresst worden zu sein. Sein Mitschüler habe im „Rauchergassl“ 30 Euro von ihm erpresst, indem er drohte: „Sonst passiert etwas!“ „Mein Mandant hat sofort eingesehen, dass das keine gute Idee war“, erklärte der Verteidiger des Schülers, den die St. Pöltner Staatsanwältin Barbara Kirchner wegen des Verbrechens der Verleumdung zur Rechenschaft zog.
Schüler erhält Bewährungshilfe
Als die Polizei wenige Stunden nach der Anzeige in der Schule auftauchte, um den Mitschüler zur Rede zu stellen, erklärte der Angeklagte, dass er gelogen habe. Die rasche Revidierung seiner Anschuldigung, sein Geständnis, sowie seine eingeschränkte Schuldfähigkeit führten zu einer milden Strafe. Richter Markus Grünberger verurteilte den 15-Jährigen rechtskräftig zu einer bedingten Haft in der Dauer von drei Monaten. Während der dreijährigen Probezeit erhält der Schüler Bewährungshilfe.
Text: Ilse Probst
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.