Grabkosten regen Wolfsberger auf

Höhere Friedhofsgebühren in Wolfsberg, St. Johann, St. Stefan und St. Margarethen Neu | Foto: KK
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petra.moerth@woche.at

WOLFSBERG. Als der Wolfsberger Gemeindebürger Maximilian Pichler im Juni Post aus dem Rathaus erhielt, fiel der Pensionist in Anbetracht des Inhaltes des Schreibens fast aus allen Wolken. "Die Friedhofsgebühr für ein Einzelgrab am Stadtfriedhof wurde von bisher 18,50 Euro auf 31 Euro erhöht", ärgert sich Maximilian Pichler, der gegen den neuen Bescheid für seine Gattin Siegfriede Berufung eingelegt hat.

"Schlichtweg sittenwidrig"

"Ich berufe gegen die Erhöhung der Friedhofsgebühren 2016 in Höhe von 67,57 Prozent. Die letzte Erhöhung der Friedhofsgebühren fand im Jahre 2008 statt. Dies ergibt eine Erhöhung pro Jahr seit 2008 von stolzen 8,44 Prozent", rechnet der Wolfsberger auf Basis der Gebührenvorschreibung für seine Gattin vor. "Diese Erhöhung der Friedhofsgebühren ist schlichtweg sittenwidrig. Wenn man bedenkt, dass die Pensionserhöhung im Jahr 2016 1,20 Prozent betrug. Wenn man weiters diese Erhöhung mit dem VPI vergleicht, ist es für mich unverständlich und auch nicht nachvollziehbar, wie solch eine Erhöhung beschlossen werden konnte." Tatsächlich wurde die Erhöhung der Friedhofsgebühren auf den vier Gemeindefriedhöfen in der Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2015 mit Wirksamkeit 1. Juni 2016 mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen FPÖ und Neos beschlossen.

Merkblatt veröffentlicht

"Auf den ersten Blick fällt diese Gebührenerhöhung sehr hoch aus", räumt die zuständige Stadträtin Manuela Karner (SPÖ) ein. Nichtsdestotrotz verweist sie darauf, dass der Erhöhung der Friedhofsgebühren aufgrund der Verpflichtung zu einem kostendeckenden Betrieb "eine Notwendigkeit und keine Böswilligkeit zugrunde liegt". Wie auf dem am 30. Juni veröffentlichten Merkblatt hätten vor allem vier Faktoren zu einem erhöhten Kostendruck geführt: "Vermehrt notwendige bauliche Maßnahmen, gestiegene Betriebskosten, erhöhter Pflegeaufwand für die gesamte Anlage sowie gleichbleibende Gebühren seit 2008, welche zur Finanzierung der Leistungen nicht mehr ausreichen."
Während Karner alle verärgerten Gemeindebürger zu einem Gespräch einlädt, fordert Pichler indes in seiner Berufung vom Wolfsberger Stadtrat die Erhöhung rückgängig zu machen. "Man kann Versäumnisse in der Budgetierung bzw. Wirtschaftsplanung nicht einfach saldiert an die Gemeindebürger weitergeben."

ZUR SACHE:

Die Friedhofsgebühren sind neuerdings aufgeteilt in eine Grabbenützungsgebühr (gestaffelt je nach Grabgröße) und eine Friedhofs-Erhaltungsgebühr (gestaffelt je nach Situierung der Grabstätte).

Ein einzelnes Reihengrab bis zu einer Breite von 120 Zentimetern zum Beispiel kostet jetzt pro Jahr neu 31 statt 18,50 Euro.

Höhere Friedhofsgebühren in Wolfsberg, St. Johann, St. Stefan und St. Margarethen Neu | Foto: KK
Manuela Karner: "Der Erhöhung liegt eine Notwendigkeit und keine Böswilligkeit zugrunde." | Foto: KK
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