Sonderthema "Wir helfen im Trauerfall"
Was tun im Trauerfall?

Im Trauerfall liegt es an den Angehörigen, alle notwendigen Schritte einzuleiten und die Beisetzung zu organisieren. | Foto: Sonja Hochfellner
  • Im Trauerfall liegt es an den Angehörigen, alle notwendigen Schritte einzuleiten und die Beisetzung zu organisieren.
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Im Falle des Ablebens eines geliebten Menschen gilt es für Angehörige eine Reihe von Behördenwegen zu erledigen.

Egal ob erwartet oder unvorhersehbar, der Tod eines geliebten Menschen trifft einen immer schwer. Und trotz aller Trauer gilt es in dieser ohnedies schon schwierigen Situation wichtige Maßnahmen zu setzen, über die man sich – sofern möglich – bereits frühzeitig Gedanken machen sollte. Zuallererst sollte man feststellten, ob beziehungsweise welche Vorsorgemaßnahmen der Verstorbene bereits zu Lebzeiten getroffen hat.

Notwendige Stellen informieren

Benachrichtigen Sie bei einem Todesfall zu Hause einen Arzt, damit dieser die Anzeige des Todes ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung wird diese durch die Verwaltung organisiert. Sollte der Verstorbene vor seinem Ableben in einem Dienstverhältnis gestanden haben, gilt es, den Arbeitgeber zu informieren, ebenso wie die Krankenkasse und die Pensionsversicherung. Informieren Sie sich außerdem über laufende Zahlungen oder Verträge, damit gegebenenfalls Daueraufträge gestoppt werden können. 

Beurkundung des Sterbefalls

Ein Todesfall muss am nächsten Werktag beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden nachdem ein Arzt die Totenbescheinigung ausgestellt hat. Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist. Damit der Todesfall am Standesamt beurkundet werden kann, ist es ratsam, folgende Dokumente des Verstorbenen parat zu haben: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde der letzten Ehe, Meldezettel und eventuell die Sterbeurkunde des Ehepartners oder die Scheidungsurkunde. Diese Meldung kann entweder durch Hinterbliebene oder das Bestattungsunternehmen erfolgen. 

Bestattung anmelden

Die Beerdigung kann bei jedem Bestattungsunternehmen angemeldet werden. Der Termin für die Trauerfeier wird in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung festgesetzt. In einem Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten der Glaubensrichtungen gilt es die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier oder Bestattung zu klären. Umfassende Hilfestellung und persönliche Beratung bei all diesen Wegen erhalten Hinterbliebene bei Bestattungsunternehmen.

Erleichterung durch Vorsorgemappe

Um Angehörigen im Todesfall Entscheidungen zu erleichtern und den organisatorischen und bürokratischen Aufwand zu vereinfachen, möchten viele Menschen bereits zu Lebzeiten die letzten Dinge geregelt wissen. Dazu bietet sich z. B. eine Vorsorgemappe an. Hier können Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier notiert, wichtige Dokumente wie Urkunden, Versicherungsverträge und Testament gesammelt, Namen und Adressen von Personen, die benachrichtigt werden sollen, und vieles mehr festgehalten werden. Für die Angehörigen ist solch eine Vorsorgemappe eine wertvolle Hilfe im Todesfall und für denjenigen, der sie angelegt hat, eine Beruhigung, dass sie auf das Ende des Lebens vorbereitet sind.

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