Ausstellung Gartenpalais Lichtenstein
75 Jahre schwedische Kinderhilfsaktion Rädda Barnen
Die "Schwedenspeisung" versorgte nach Ende des Zweiten Weltkriegs Tausende Kinder in Österreich.
WIEN. Vor 75 Jahren war der Ehrenhof des Gartenpalais Liechtenstein, erreichbar über die Fürstengasse im 9. Bezirk, eine der Ausgabestellen der Aktion "Rädda Barnen" (Rettet die Kinder), die von der Schwedin Folke Bernadotte ins Leben gerufen wurde.
Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs vor 75 Jahren litt die Bevölkerung in weiten Teilen Europas an Hunger und Not. Mit der sogenannten "Schwedenspeisung" wurden in nicht weniger als elf europäischen Ländern dabei hilfsbedürftige Kinder versorgt, unabhängig der Herkunft, Religion oder der politischen Einstellung ihrer Eltern. Selbst von Lebensmittelrationierungen betroffen, spendeten die Bürgerinnen und Bürger Schwedens in einer "Ein-Kronen-Sammlung" vor allem für Österreich und Deutschland Millionen schwedische Kronen.
Speisung für 60.000 Kinder
Mit diesen Beiträgen wurden die sogenannten "Schwedensuppen" an Kleinkinder, unterernährte Schulkinder und Tuberkulose-gefährdete Jugendliche ausgegeben. Allein in Österreich waren es im Zeitraum von Anfang 1946 bis April 1949 über 60.000 Kinder, an die Suppe oder Milchspeisen ausgeteilt wurden. Mit eigenen Tellern, Bechern oder leeren Konservendosen kamen die Kinder zu den Ausgabestellen. Gegessen wurde vor Ort, da ihnen die Mahlzeiten persönlich zugutekommen sollten.
Zum 75. Jubiläum erinnert eine Ausstellung im Gartenpalais Liechtenstein, die die schwedische Botschaft gemeinsam mit der Österreichisch-Schwedischen Gesellschaft organisiert an diese Hilfsaktion.
Kostenlose Besichtigung am 15. und 16. Juni
Am 15. und 16. Juni zwischen 10 und 17 Uhr haben Interessierte die Möglichkeit, die Ausstellung im Rahmen von Zeitfenstern zu besichtigen. Um jeweils 10, 12 und 15 Uhr wird die schwedische Historikerin Jenny Ohman zusätzlich Vorträge auf Deutsch und Schwedisch halten. Der Besuch ist kostenlos. Zeitfenster können über die Plattform Eventbrite gebucht werden.
Der Zutritt erfolgt nur nach Vorlage eines gültigen Covid-19-Eintrittsnachweises ("3G-Regel"). Im Innenbereich des gilt FFP2-Maskenpflicht.
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