Der verklagte Staat Was kann die EU von Investitionsstreitfällen lernen?
Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren sind Teil zahlreicher Investitionsschutz- und Freihandelsabkommen und auch für das geplante
EU-USA Freihandelsabkommen TTIP vorgesehen. Sie ermöglichen es
ausländischen Investoren, Staaten auf Schadenersatzzahlungen vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn diese die Gewinne ihres Geschäftsmodells schmälern.
In den letzten 15 Jahren hat sowohl die Anzahl der Streitfälle als auch
die Kritik an diesen Verfahren stark zugenommen. Insbesondere in verklagten
Staaten findet eine öffentliche Diskussion über die privilegierten
Verfahren von internationalen Konzernen statt. Im Zentrum
der Diskussion steht die Einschränkung der nationalstaatlichen
Souveränität, nämlich dass der politische Handlungsspielraum für neue
gesetzliche Maßnahmen im Interesse der Allgemeinheit gefährdet wird.
Aber auch die Schiedsgerichtsverfahren selbst werden kritisiert.
Die breite Kritik hat auch die EU-Kommission veranlasst, eine öffentliche Konsultation über Investitionsstreitverfahren einzuleiten.
Welche Erfahrungen haben einzelne Staaten mit dem Investor-Staat-
Streitbeilegungsverfahren gemacht? Und wie belasten die Klageverteidigung
und die Entschädigungszahlungen die Staaten bzw die SteuerzahlerInnen?
Hierzu ist eine Anwältin und Schiedsrichterin sowie eine
Vertreterin aus Nigeria, ua von Shell verklagt, eingeladen. Was lehren uns
die Erfahrungen für künftige in Verhandlung stehende Abkommen wie
TTIP? Diskussionsbeiträge hierzu kommen von VertreterInnen der
UNCTAD und dem federführenden österreichischen Bundesministerium.
Programm 23.4.2014
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