Das „Handyverbot“ beim Radfahren! „Freisprechen“ bedeutet nicht zwangsläufig auch „freigesprochen“

Die Mobile Radfahrschule führte 2012 im Auftrag des Kuratorium für Verkehrssicherheit eine Radfahrerstudie durch. Quelle: Mobile Radfahrschule, Michael Stix
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  • Die Mobile Radfahrschule führte 2012 im Auftrag des Kuratorium für Verkehrssicherheit eine Radfahrerstudie durch. Quelle: Mobile Radfahrschule, Michael Stix
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Der Frühling steht vor der Tür und damit beginnt nicht nur für die Easy Drivers MOBILE RADFAHRSCHULE die Radsaison.

Heuer stehen auch einige gesetzliche Änderungen ins Haus, welche mit dem Inkrafttreten der 15. StVO-Novelle ab 1. April 2013 speziell die RadfahrerInnen betreffen.

Die wichtigste Änderung ist, daß das Telefonieren während des Radfahrens zukünftig verboten ist und mit einer Strafe in der Höhe von 50 Euro bis zu 72 Euro bedroht wird.
Ausgenommen davon ist lediglich die Benützung einer (geeigneten) Freisprecheinrichtung. Handelsübliche mobile Freisprecheinrichtungen (Ohrhörer und Mikrofon) gelten als geeignet, wobei darauf geachtet werden sollte, dass ein allfälliges Kabel nicht die Bewegungsfreiheit einschränkt oder sonst das sichere Fahren behindert.
Wichtig wäre aus rechtlicher Sicht noch anzumerken, dass durch Telefonieren abgelenkte RadfahrerInnen im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden sehr wohl mit zivil- oder strafrechtlichen Folgen rechnen müssen, auch wenn eine Freisprecheinrichtung verwendet wurde. „Freisprechen“ bedeutet also nicht zwangsläufig auch „freigesprochen“.

Welche Auswirkungen ergeben sich durch das Telefonieren am Fahrrad mit geeigneter Freisprecheinrichtung in der Praxis?
Während das passive Annehmen eines Anrufs relativ einfach funktioniert, ist das Wählen einer Telefonnummer während des Radfahrens auch aus rein fahrtechnischer Sicht schon herausfordernder. Vor allem, wenn man mit der rechten Hand das Telefon bedient, ist es sehr schwierig, mit nur der linken Hand am Lenker adäquat auf plötzliche Gefahrensituationen im Straßenverkehr zu reagieren. Zumal der Bremsgriff links in der Regel die Vorderbremse betätigt, was bei einer „einhändigen“ Notbremsung unweigerlich zu einem Sturz führt.
Hinzu kommt noch die Ablenkung durch das Wählen selbst sowie die verminderte akkustische Wahrnehmung durch den Ohrhörer, wodurch sich insgesamt eine starke Beeinträchtigung der Reaktionsmöglichkeiten ergibt.

Wer beim Radfahren nicht auf mobile Kommunikation verzichten mag und auf Nummer sicher gehen will, dem sind folgende Tipps auf den (Rad-)Weg gegeben:
Eine kabellose, mobile Freisprecheinrichtung kombiniert mit einer automatischen Anrufannahme und idealerweise eine sprachgesteuerte Nummernwahl wäre sicher die technisch beste Lösung.
Werden Ohrhörer mit Kabel verwendet, sollte darauf geachtet werden, dass dieses körpernah geführt wird, um eine Störung durch freihängende Kabel zu vermeiden. Jedenfalls sollte nur dann telefoniert werden, wenn es die Verkehrssituation erlaubt.
Wir als Radfahrschule empfehlen einhändige Ausweichmanöver auf einer gesicherten Fläche zu trainieren. In unseren Radfahrsicherheitskursen stehen Ihnen ausgebildete RadfahrlehrerInnen mit Tricks und Tipps zu Seite um auch auf diese Verkehrssituation gut vorbereitet zu sein.
Aus fahrtechnischer Sicht empfehlen wir das Telefon mit der linken Hand zu bedienen, um bei einem allfälligen Bremsmanöver mit der rechten Hand die Hinterbremse betätigen zu können um einen Sturz zu vermeiden.

Einen sicheren Start in die neue Radsaison wünscht allen LeserInnen das Team der Easy Drivers MOBILE RADFAHRSCHULE
www.radfahrschule.at

Mag. Michael Stix
info@radfahrschule.at

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