Mordprozess von Greinsfurth
Angeklagter: "Ich habe noch nie jemanden geschlagen“
Verteidiger Dohr verwies darauf, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vor Ort aufgehalten habe. - Hier finden Sie alles zum zweiten Prozesstag zum Mordfall von Greinsfurth.
STADT AMSTETTEN. (ip) Auch in der fortgesetzten Verhandlung am Landesgericht St. Pölten blieb der 40-jährige Angeklagte bei seiner Verantwortung, wonach er mit dem Mord an der 52-jährigen Filialleiterin eines Supermarktes in Greinfurth nichts zu tun habe.
Hier geht es zum ersten Prozesstag.
"Ich habe noch nie jemanden geschlagen“
„Dass Frau G. durch mich zu Tode gekommen sein soll, ist eine große Last für mich. Ich war noch nie gewalttätig, ich habe noch nie jemanden geschlagen“, beharrte der Deutsche, der sich auch nicht erinnern könne, wo er sich am 28. Mai 2019 zwischen 20.24 und 20.33 Uhr aufgehalten habe, also während jener neun Minuten, in denen, laut Staatsanwalt Bien, das Opfer seinen schrecklichen Todeskampf verlor.
Starker Regen während der Tat
Obwohl zu diesem Zeitpunkt auch andere Personen in der Nähe waren, habe aufgrund des Lärms und der schlechten Sicht, beides durch einen starken Regen verursacht, niemand etwas von dem Verbrechen bemerkt. In großer Sorge um Ehefrau und Mutter hatten sich deren Angehörige auf die Suche gemacht. Geschockt fand der Lebensgefährte einer ihrer Töchter kurz nach 23 Uhr die Frau im Gebüsch neben dem Parkplatz. Wiederbelebungsversuche scheiterten jedoch an den Folgen der massiven Gewalteinwirkung durch den Täter.
Hinweise auf die Täterschaft
Einen weiteren Hinweis auf die Täterschaft des Deutschen sah Bien in einem SMS an die Mutter seines Sohnes am nächsten Tag, wo er ein Treffen krankheitsbedingt absagte. Kurz nach Mitternacht des 30. Mai befand er sich allerdings abermals am Hochkar, wo er sich, laut Anklage, mit einem Schlüssel von seiner früheren Arbeitsstätte Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffte. Auf dort gedrehten Videos sei eine dunkle Stelle in seinem Gesicht erkennbar, die vermutlich von der Verletzung durch das Opfer stamme. Bei seiner Verhaftung hatte der Beschuldigte diesen Schlüssel bei sich, daher konfrontierte Richterin Doris Wais-Pfeffer ihn auch mit Vorwürfen, wonach er mehrfach Schlüssel seiner Arbeitgeber behalten habe, bei Gelegenheit sich derer bedient und dabei Geld entwendet habe, was der Deutsche bestritt.
"Liebevoller Vater" oder "sehr verlogen"
Den Behauptungen des Staatsanwalts stellte Verteidiger Michael Dohr entgegen, dass sein Mandant allseits als liebevoller Vater gelte. Allerdings bezeichnete seine Ex-Lebensgefährtin den Angeklagten als „sehr verlogen“. Er habe mehrfach Geschichten erfunden, unter anderem habe er behauptet in Frankreich geboren zu sein.
Verteidiger: "Keine Beweise"
Dohr dagegen verwies mehrfach darauf, dass es keinen Beweis dafür gebe, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vor Ort aufgehalten habe. Er könne sich auch nicht vorstellen, warum bei einem Todeskampf von etwa fünf Minuten nur auf zwei Fingerkuppen eindeutige DNA-Spuren seines Mandanten zu finden waren, am Hals der Frau jedoch absolut nichts festzustellen war.
Psychiatrisches Gutachten
Mit einer Verlesung des psychiatrischen Gutachtens von Dietmar Jünger, der dem Deutschen volle Zurechnungsfähigkeit attestierte, gab sich Dohr nicht zufrieden. Er beantragte die persönliche Anwesenheit des Sachverständigen sowie die Ladung weiterer Zeugen, weshalb der Prozess auf Mitte Juli vertagt wurde. Seiner Forderung nach einem lückenlosen Bewegungsprofil seines Mandanten anhand seiner Handydaten könne man, laut Staatsanwalt, aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen.
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