Arbeitsauftrag trotz drohender Pleite
BEZIRK. Obwohl er zwei Wochen später in Konkurs ging, erteilte ein 24-jähriger Geschäftsführer eines Bauunternehmens im Bezirk Amstetten Anfang Jänner 2013 Aufträge an einen Installationsbetrieb. Er hätte wissen müssen, dass er nicht in der Lage sein werde, die Rechnung dafür zu bezahlen, meinte der St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek.
„Es war ein Fehler“, räumte der Beschuldigte im Prozess ein, doch habe er noch mit Zahlungseingängen gerechnet, die aber schließlich vom Massekonto geschluckt wurden. Natürlich sei er bereit, den Schaden des Installateurs gutzumachen. Dieser freute sich, als er von den insgesamt 5.658 Euro vorerst 3.000 Euro im Gerichtssaal erhielt. Der Rest käme in Raten ab Mai.
Die Milderungsgründe überwogen, sodass der Richter ein diversionelles Vorgehen anbot, also kein Urteil, keine Vorstrafe, nur die Forderung der Schadensgutmachung und eine Probezeit von zwei Jahren, bevor die Anklage endgültig vom Tisch ist. Die Staatsanwaltschaft gab dazu noch keine Erklärung ab.
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