Aufgeflogen: Tschick in Amstetten mit Falschgeld bezahlt
Amstettner Trafikant schlug Alarm. 20-jähriger Ungar bekennt sich vor Gericht schuldig.
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Erstaunt gab sich ein 20-jähriger Ungar, als ihn ein Amstettner Trafikant Ende April dieses Jahres darauf ansprach, dass es sich bei dem Hunderter, mit dem der junge Mann eine Packung Zigaretten, die rund fünf Euro kostete, bezahlen wollte, um eine Euro-Blüte handelte.
Trafikant ruft Polizei
Trotz der Beteuerung des Kunden, dass es sich um ein Missverständnis handle, rief der Verkäufer die Polizei. Den Beamten gegenüber behauptete der 20-Jährige zunächst, den Schein von einem Bekannten bekommen zu haben, den er durch die Namensnennung auch einer behördlichen Verfolgung aussetzte. Zwei Tage später korrigierte er seine Aussage und erklärte, er habe am Bahnhof in Amstetten eine Geldbörse mit dem Hunderter gefunden, ihn aber sofort als Fälschung erkannt.
Am Landesgericht St. Pölten lieferte der Angeklagte schließlich die dritte Version zur Herkunft der Euro-Blüte, die Richter Markus Grünberger als „hoffentlich richtige“ annahm. „Mein damalig bester Freund“, wobei der Ungar „damalig“ besonders betonte, „hat Schulden bei mir bezahlt. Ich habe erst zu Hause bemerkt, dass der Hunderter gefälscht war“, meinte er, weigerte sich jedoch, den Namen des „Damaligen“ zu nennen.
Das Urteil für den 20-Jährigen
Wie Verteidiger Martin Brandstetter schon zu Beginn des Prozesses betonte, bekannte sich der 20-Jährige zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Wurzer schuldig. Als Strafmilderungsgrund hob der Anwalt auch hervor, dass sein Mandant mittlerweile beruflich Fuß fassen konnte. Wurzer verwies dagegen auf den Erschwerungsgrund, wonach beim Strafmaß das Zusammentreffen von zwei Verbrechen, für die jeweils bis zu fünf Jahren Haft vorgesehen sind, im Raum stand.
Grünberger verurteilte den Burschen anklagekonform wegen Verleumdung sowie wegen des Besitzes und der Weitergabe von Falschgeld zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr. Für die Probezeit von drei Jahren ordnete der Richter Bewährungshilfe an und meinte zur rechtskräftigen Verurteilung: „Es ist heute nicht das erste Mal, ich hoffe aber, es ist das letzte Mal!“
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