"Geheilter" Staatsverweigerer wurde freigesprochen

Verteidigerin Vera Weld | Foto: Probst
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Freispruch: "Staatsverweigerer" drohte Beamten in Waidhofen. Urteil nicht rechtskräftig.

BEZIRK AMSTETTEN (ip). Als „geheilt“ bezeichnete sich ein 59-jähriger Energetiker aus dem Bezirk Scheibbs, der 2015 mit Methoden der sogenannten „Staatsverweigerer“ versuchte, einen Beamten des Magistrats Waidhofen/Ybbs durch Drohungen zur Einstellung eines gegen ihn gerichteten Verwaltungsstrafverfahrens zu bringen.

Drohungen gegen Beamten

Der Anlass für das Verwaltungsstrafverfahren war eine „Lebendmeldung“ an das Standesamt. Dem unter „Staatsverweigerern“ üblichen Schreiben schloss der Angeklagte ein Dokument an, signierte mit Fingerabdruck und verwendete rechtswidrig das niederösterreichische Landeswappen und den Bundesadler. Die Strafe dafür in Höhe von 400 Euro versuchte der Energetiker mit Drohschreiben abzuwenden. Er drohte dem zuständigen Beamten, ihn mit einer Schadensforderung von 25.000 Euro in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen zu lassen.
Der St. Pöltner Staatsanwalt Karl Wurzer sah darin eine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch und eine versuchte Erpressung. Die Methode sei durchaus geeignet, jemanden in Furcht und Unruhe zu versetzen.
Verteidigerin Vera Weld stellte im Prozess die Bildung ihres Mandanten infrage, wonach dieser gar nicht in der Lage sei, derlei Ideen nachzuvollziehen. Zuletzt plädierte sie für Freispruch, habe der Energetiker doch tätige Reue gezeigt, die Strafe bezahlt und sich von jenen Leuten distanziert, die ihn am Stammtisch mit den Ideen der staatsfeindlichen Bewegung konfrontiert hatten.

Freispruch für Angeklagten

Der Schöffensenat sprach den Angeklagten frei (nicht rechtskräftig). Ausschlaggebend dafür war, dass der Energetiker nach Ansicht der Rechtssprecher von seinem Vorhaben rechtzeitig zurücktrat und entscheidende Schritte nicht mehr setzte. Der freiwillige Rücktritt in Form von Ratenzahlungen seiner Strafe habe begonnen, noch bevor der 59-Jährige von seiner strafrechtlichen Verfolgung als „Staatsverweigerer“ informiert worden war. „Das, was ich hier mache, ist nicht in Ordnung“, dürfte, laut Richter, zum Gesinnungswechsel geführt haben.
Wurzer gab zu dem Freispruch vorerst keine Erklärung ab.

Verteidigerin Vera Weld | Foto: Probst
Staatsanwalt Karl Wurzer | Foto: Probst

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