Kampfsportler wegen Notwehrüberschreitung verurteilt
BEZIRK AMSTETTEN (ip). Volle Berufung legte Rechtsanwalt Manfred Sigl gegen das Urteil der St. Pöltner Richterin Alexandra Glösl ein, die die Reaktion eines 49-jährigen Kampfsportlers als Notwehrüberschreitung einschätzte und ihn wegen schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro und einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilte. Seinem mitangeklagten Kontrahenten (30) wurde vorerst 1.500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (nicht rechtskräftig). Dieser musste sich ebenfalls wegen der Auseinandersetzung mit dem 49-Jährigen Ende Juli 2018 verantworten. Staatsanwalt Thomas Korntheuer legte dem 30-Jährigen darüber hinaus auch zur Last, seinen Pitbull Terrier im Garten seines Wohnhauses im Bezirk Melk nicht ordnungsgemäß verwahrt zu haben. Dieser riss aus und nahm einen kleinen Malteser ins Visier, dessen Besitzer das Tier schützend in die Arme nahm. Der Terrier packte zwar eher sanft, aber doch zu und verletzte den Mann an der Hand.
Gutachter im Einsatz
Nicht nur in diesem Zusammenhang kamen Gutachter zu Wort. Unterschiedliche Versionen der beiden Angeklagten zum Vorfall Ende Juli bedurften ebenfalls einer Klärung. Laut Kampfsportler habe ihn der 30-Jährige auf der Westautobahn durch Lichthupe von hinten bedrängt. Nachdem er ihn überholen ließ, habe der Jüngere vor ihm plötzlich grundlos stark abgebremst, weshalb er selbst zu einer Vollbremsung gezwungen war. Auf der Landstraße bei Sarling hielten die beiden Lenker in der Folge an. Der Version des 49-Jährigen nach, dem Glösl mehr Glaubwürdigkeit zugestand, habe ihn sein Kontrahent mit einer Krücke attackiert und ihm damit Hämatome zugefügt. Er habe seinerseits die Krücke zu fassen bekommen und gekontert, wobei der 30-Jährige mit zwei gebrochenen Rippen das Nachsehen hatte und den Polizeinotruf wählte.
Das Urteil für den Angeklagten
Verteidigerin Andrea Schmidt, deren Mandant bestritt, eine Krücke im Fahrzeug gehabt zu haben, verwies auf die Aussagen der Beamten, die von einer Krücke nichts wussten. Auch eine Beschädigung am Fahrzeug des 49-Jährigen, die der Jüngere mit einem Faustschlag verursacht habe, wurde seitens der Exekutive nicht dokumentiert. Dass sich der Hund des Kampfsportlers im Zuge der Vollbremsung verletzt haben könnte, bestätigte der Veterinär.
Für ihren Mandanten bedeutete dies zuletzt einen Freispruch zur Sachbeschädigung. Darüber hinaus verurteilte ihn Glösl rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je fünf Euro, einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten, Antiaggressionstraining, Bewährungshilfe und Schmerzensgeld von 150 Euro für den 49-Jährigen, der nach Ansicht der Richterin als Kampfsportler dem Angriff des 30-Jährigen mit weniger schweren Geschützen begegnen hätte können.
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