Landesgericht
Mostviertler Ex-Finanzbeamter vor Gericht
Wegen Amtsmissbrauchs standen im Mai dieses Jahres zwei ehemalige Finanzbeamte aus dem Mostviertel, sowie ein Bankangestellter vor Gericht.
MOSTVIERTEL. Alle drei Beschuldigten nahmen damals das Diversionsangebot des St. Pöltner Richters Andreas Beneder an. Während zwei Angeklagte nach Bezahlung ihrer Geldbuße „aus dem Schneider“ waren, erhob die Korruptionsstaatsanwaltschaft Einspruch gegen das diversionelle Vorgehen bei dem 49-jährigen Erstangeklagten.
Dieser musste sich nun abermals den Fragen stellen, wobei er sich zur Vernichtung eines Beweismittels schuldig bekannte, die Motivation dahinter jedoch relativierte. Laut Anklage habe er bei einer Hausdurchsuchung im Juli 2017 versucht, einen USB-Stick mit Beweismaterial zu vernichten, indem er ihn zerbrach und in der Toilette hinunterspülen wollte. Er habe alle Datenträger freiwillig ausgehändigt, so der 49-Jährige. Den Stick wollte er vernichten, da darauf heikle Nacktfotos waren, die nicht an die Öffentlichkeit kommen sollten.
Recht auf abgabenrechtliche Geheimhaltung
Zum Hauptvorwurf des Amtsmissbrauches, wobei Personen in ihrem Recht auf abgabenrechtliche Geheimhaltung und Datenschutz geschädigt worden seién, erklärte er: „Das war gang und gäbe und das haben auch meine Vorgesetzten gewusst!“
Die Staatsanwaltschaft ging diesbezüglich davon aus, dass die beiden Beamten dem Bänker immer wieder einen Gefallen machten, da dieser seine Kunden auch steuerlich beriet, aber kein ausgebildeter Steuerberater war und daher auch keine entsprechende Befugnis für derartige Abfragen besaß.
Die beiden Ex-Beamten durften zwar Daten aus dem System abfragen, es musste jedoch dienstlich begründet sein. Auskünfte durfte man generell nur berechtigten Personen erteilen, deren Identität im Vorfeld festzustellen war. Alle drei Beschuldigten hätten, laut Staatsanwalt, natürlich gewusst, dass sie einerseits selbst ihre Befugnisse missbrauchten, aber auch andere zum Amtsmissbrauch aufforderten.
Prozess mit über 20 Zeugen
Nachgefragt wurden hauptsächlich Arbeitnehmerveranlagungen, bzw. die Geltendmachung von Sonderausgaben, wobei auch immer wieder Vertreter einer Personengruppe von Banken, Gemeinden, Versicherungen, Behinderteneinrichtungen, aber auch ehemalige Finanzbeamte telefonisch um Auskunft baten. Man habe nur seinen Namen, das Geburtsdatum und eventuell die Steuernummer angeben brauchen, so Verteidiger Thomas Krankl. Alleine bei seinem Mandanten langten zwischen 2012 und 2017 rund 60.000 Anfragen ein.
„Wenn ich anrufe und sage, ich brauche bitte die Steuererklärungen der letzten fünf Jahre von Sebastian Kurz, … ?“, konfrontierte der Staatsanwalt den Beschuldigten mit dem äußerst legeren Verhalten, das laut Krankl vor allem in ländlichen Gebieten durchaus üblich gewesen sei. „Na ja, bei einer Person wie Kurz wird man schon nachfragen“, meinte der Angeklagte.
Beneder vertagte den Prozess, um auf Nummer sicher zu gehen und lädt mehr als 20 Zeugen zur Verhandlung im Jänner 2022.
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