Uneinigkeit
Prozess um tote Arbeiter in Amstettner Firma erneut vertagt
AMSTETTEN (ip). Die Verhandlungen rund um den Angeklagten aus Amstetten gehen in die nächste Runde. Verdacht: fahrlässige Tötung zweier Saisonarbeiter.
Die Schuldfrage
Auch in der fortgesetzten Verhandlung um den Tod zweier Hilfsarbeiter, die im Juni 2019 durch einen Erdrutsch in einer 2,7 Meter tiefen Künette verschüttet wurden, konnte die Schuldfrage noch nicht geklärt werden. Der St. Pöltner Richter Andreas Beneder vertagte, um festzustellen, ob der 30-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Amstetten die Aushubfirma mit den Arbeiten beauftragt oder nur die Überlassung von Arbeitnehmern angefordert habe.
Er trage als Bauherr und Dienstgeber die Verantwortung für seine Arbeiter und habe es verabsäumt, entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, so die Staatsanwaltschaft, die von fahrlässiger Tötung der beiden 38-jährigen Saisonarbeiter, die aus Rumänien und der Ukraine stammten, ausgeht. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Beschuldigten bis zu zwei Jahre Haft.
Ungenügende Sicherheit
Für Verteidiger Johannes Riedl liegt die Verantwortung bei der Erdbaufirma, deren Professionisten den Sicherheitsvorschriften entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen hätte.
Laut Gutachter entsprach der Schacht jedenfalls keineswegs den Sicherheitsvorschriften. Seinen Ausführungen nach sei der Beschuldigte auch Aufsichtsperson gewesen. Falls er die dafür nötigen Voraussetzungen nicht mitbringt, müsse er einen fachkundigen Baustellenkoordinator bestellen. Habe er nur die Überlassung von Arbeitnehmern angefordert, sei er auch Arbeitgeber und damit für deren Sicherheit verantwortlich.
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