Rumänisches Einbrecherquartett schlug 60 Mal zu

Foto: Probst
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BEZIRK AMSTETTEN. Wegen rund 60 Einbrüchen mussten sich vier Rumänen (46, 45, 31 und 28 Jahre) am Landesgericht St. Pölten verantworten. Die beiden älteren Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, wurden jedoch von den beiden jüngeren schwer belastet.

Beute 120.000 Euro wert

Die Beute, die zwischen Jänner und Juli 2016 unter anderem in den Bezirken Amstetten, Melk und Scheibbs auf das Konto des Quartetts gehen soll, hat einen Wert von rund 120.000 Euro. Abgesehen hatte man es hauptsächlich auf Bargeld und Gegenstände, für die der 46-Jährige in Rumänien Abnehmer gefunden habe. Bereits im Frühjahr 2017 wurden die beiden älteren Männer gemeinsam mit drei weiteren Tätern am Landesgericht St. Pölten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Diesmal teilte sich der 46-Jährige die Anklagebank mit seinen beiden Neffen, die ihn als „2. Chef“ bezeichneten, während sie den 45-Jährigen mit „Chef“ titulierten.

So gingen die Täter vor

Der 45-Jährige, der als Kleidersammler arbeitete, habe die Tatorte ausgekundschaftet und sein Navigationsgerät für die Fahrten zur Verfügung gestellt.
Er sei der Kopf der Bande gewesen, habe von seinem Wohnort in Wien aus organisiert, angeschafft und die Mittäter bezahlt. Wie der „2. Chef“ sei auch der 45-Jährige mit weiteren Komplizen meist bei den Einbrüchen dabei gewesen, so die Ausführungen des Brüderpaares in ihren umfassenden Geständnissen. Sie seien vom Onkel, für den sie zuvor im Baugewerbe schwarz gearbeitet haben und der ihnen noch jede Menge Lohn schulde, für Einbruchstouren in ganz Österreich angeheuert worden und hätten an einem Teil der angeführten Fakten in unterschiedlicher Besetzung teilgenommen.

Onkel vermutet Racheakt

Der Onkel vermutete dahinter eine Racheaktion seiner Verwandten, als Motiv nannte er Neid. Verteidiger Peter Wittmann erklärte, dass es für 32 Fakten überhaupt keine Beweise gegen den 46-Jährigen gebe, die belastenden Aussagen zu den weiteren Fakten könne man durchaus auf eine Familienfehde zurückführen, zumal es auch Ungereimtheiten die Handyortung betreffend gebe.

Nicole Nossek konnte als Verteidigerin des 45-Jährigen auch keine eindeutigen Beweise, die gegen den Kleidersammler sprechen, erkennen, während Verteidiger Stefan Errath die Geständnisse der Brüder als strafmildernd hervorhob. Der Schöffensenat sprach alle vier Rumänen weitgehend anklagekonform schuldig.

Demnach fasste der 46-Jährige eine Zusatzstrafe zum Urteil von 2017 von weiteren 30 Monaten aus, der zweite Hauptangeklagte erhielt ebenfalls eine Zusatzstrafe von drei Jahren Haft. Beide legten dagegen volle Berufung ein. Ihrem Tatanteil entsprechend muss einer der Brüder 30 Monate absitzen, der andere konnte mit 18 Monaten aufgrund seiner Vorhaft nach dem Prozess bedingt entlassen werden. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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