Tierquälerei: Tierparkchef im Zweifel freigesprochen
Es sei nur darum gegangen, so der Verteidiger, den Leiter des Tierparks schlechtzumachen.
MOSTVIERTEL. Nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sei es dem Geschäftsführer eines Tierparks im Mostviertel nachzuweisen, dass er zwei Lehrlingen, die als Tierpflegerinnen bei ihm beschäftigt waren, den Auftrag erteilte, lebende kleine Hasen ohne Betäubung an seine Wölfe und Luchse zu verfüttern. Der St. Pöltner Richter Markus Grünberger sprach den Beschuldigten daher im Zweifel frei (rechtskräftig).
Ins Rollen brachte die 19-jährige Tierpflegerin den Fall, nachdem sie ihre Lehre in dem Betrieb abgeschlossen hatte. Gemeinsam mit einer 17-jährigen Kollegin sei sie dem Auftrag des Arbeitgebers nachgekommen. Für beide Angeklagte endete das Verfahren wegen Tierquälerei mit einer Diversion in Form einer einjährigen Probezeit. Der Geschäftsführer, vertreten durch Verteidiger Ludwig Redtensteiner, bestritt von Anfang an, die Lebendfütterung in Auftrag gegeben zu haben. Es sei nur darum gegangen, so der Verteidiger, den Chef schlechtzumachen.
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