9.000 Euro Geldstrafe für Kinderpornos aus dem Netz

Rechtsanwalt Gerold Ludwig | Foto: Probst
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BEZIRK. Gegenüber der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer gestand ein 36-jähriger Angestellter aus dem Ybbstal, zwischen September 2016 und Jänner 2017 mehr als 80 Bilddateien und neun Videos mit Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen und auch anderen Personen zugänglich gemacht zu haben.

"Krankhafte Bedürfnisse"

„Aus Neugierde“, so die Verantwortung des Beschuldigten, dem Wais-Pfeffer konterte: „Das nehme ich Ihnen nicht ab!“ Ihrer Meinung nach sei natürlich von krankhaften sexuellen Bedürfnissen des 36-Jährigen auszugehen, womit sich auch die Anzahl der Dateien und der Tatzeitraum erklären ließe.
Verteidiger Gerold Ludwig beantragte zu Beginn der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Richterin kam dem Antrag nach, obwohl sich Staatsanwalt Patrick Hinterleitner dagegen aussprach.

Das Urteil für den 36-Jährigen

Das schließlich öffentlich verkündete Urteil nahm sowohl der Angeklagte als auch Hinterleitner an. Demnach muss der 36-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 50 Euro (90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) bezahlen. Darüber hinaus erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren, in denen er nachweislich eine Psychotherapie auf eigene Kosten zu absolvieren hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

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