Alkolenker vor Gericht: 20-Jähriger baute mit 150 km/h Unfall in Zeillern
Kein Führerschein, keine Zulassung, zu viele Personen an Board und mit 150 km/h ins Ortsgebiet: Alkolenker stand vor dem Richter. Urteil nicht rechtskräftig.
BEZIRK AMSTETTEN. Wegen mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung bei einem schweren Verkehrsunfall, der sich in den Morgenstunden des 17. Juni 2018 am Beginn des Ortsgebietes von Zeillern ereignete, musste sich nun der 20-jährige Fahrzeuglenker am Landesgericht St. Pölten verantworten.
Ohne Führerschein unterwegs
In seinem Geständnis berichtete der Angeklagte, dass er sich am Abend zuvor in ein Lokal bringen ließ. Zu viert habe man mehrere Flaschen Wodka geleert, auf ihn sei dabei etwa ein halber Liter gekommen.
Alkoholisiert überkam ihn die Wut darüber, dass ihm einen Monat zuvor nach einem alkoholbedingten Verkehrsunfall der Führerschein abgenommen wurde, von seinem getunten Fahrzeug wurden die Kennzeichen eingezogen.
Er fasste den folgenschweren Entschluss, seinen nicht zugelassenen PKW zu holen. Von einem Freund borgte er sich ein Fahrzeug aus, fuhr nach Hause, montierte die Nummerntafeln seines zweiten Wagens auf den getunten und fuhr zurück ins Lokal.
Mit 150 km/h ins Ortsgebiet
Bereits in den Morgenstunden machte er sich gemeinsam mit zwei Mädchen und drei Burschen zu einem Lokal in Amstetten auf.
Im Höllentempo, vermutlich mit knapp 150 km/h raste der 20-Jährige den Strasser Berg Richtung Zeillern talwärts. In einer Rechtskurve bereits im Ortsgebiet verlor er die Kontrolle, raste über den Randstein, krachte gegen mehrere Verkehrstafeln und einen Baum. Mehrfach überschlug sich das Fahrzeug und landete schließlich auf dem Dach im Vorgarten eines Einfamilienhauses.
Erinnerungen an den Unfall
„Ich wär gern ausgestiegen, aber das ist nicht gegangen“, meinte der Beschuldigte. „Da hab ich realisiert, dass ich noch leb“, erinnerte sich eine 22-Jährige an die Momente nach dem Unfall.
„Ich kann nur sagen, ich bin auf der Straße munter geworden. Das Auto ist neben mir gelegen“, berichtete der Beifahrer. „Ab ungefähr 23 Uhr hab ich ein Cut, alkoholbedingt“, erklärte ein 25-Jähriger, der erst im Krankenhaus mit mehreren Frakturen zu sich kam und noch heute mit den Folgen seiner Verletzungen kämpft.
Forderungen der Opfer
Für ihn forderte Opfervertreter Christian Függer Schmerzensgeld und Unkostenersatz in Höhe von 10.620 Euro, wovon vorerst 1.500 Euro anerkannt wurden. Auch den Opfervertretern Michael Pfleger, Siegfried Gruber und Martin Brandstetter wurden Schmerzensgeldforderungen für ihre Mandanten in Höhe von insgesamt 3.000 Euro zugesprochen.
20-Jähriger doppelt vorbestraft
Den zweifach vorbestraften Angeklagten verurteilte Jugendrichter Markus Grünberger schließlich zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon sechs unbedingt (nicht rechtskräftig). Neben Bewährungshilfe gab es auch die Weisung zur Suchtberatung.
Den fünf Opfern, die teilweise behaupteten, von der Alkoholisierung des 20-Jährigen nichts bemerkt zu haben, lastete der Richter eine gewisse Mitschuld an, da sie nicht angegurtet im Fahrzeug teilweise übereinander saßen.
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