Für Abschussgenehmigung: Amstettner Jäger soll totem Hirsch Bein gebrochen haben
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entstanden die Verletzungen sowie ein Einschuss erst, als das Tier bereits tot war, hieß es im Landesgericht St. Pölten.
BEZIRK AMSTETTEN. „Ich hab sicher nichts falsch gemacht!“, erklärte ein 26-jähriger Jäger aus dem Bezirk Amstetten, dem Staatsanwalt Karl Fischer falsche Beweisaussage, Fälschung eines Beweismittels sowie das Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung vorwirft.
Anzeige wegen Wilderei
Laut Strafantrag soll der Waidmann im Oktober des vergangenen Jahres eine Anzeige wegen Wilderei erstattet haben. Zum Beweis legte er Bilder aus einer Wildkamera vor, die laut Staatsanwaltschaft manipuliert gewesen seien. Er habe damit bezwecken wollen, eine nachträgliche Genehmigung für einen Abschuss außerhalb des Abschussplans für einen, von ihm erlegten Hirsch zu bekommen.
Hirsch wurde "erlöst"
Der zuständige Tierarzt stellte am Tag nach dem Abschuss ein Knirschen im linken oberen Beinbereich des Tieres fest, bei einer genaueren Untersuchung nach etwa einer Woche diagnostizierte der Arzt einen Trümmerbruch in diesem Bereich. Gleichzeitig entdeckte er ein Projektil, das auf ein Kleinkalibergewehr schließen ließ. „Von uns hat niemand so ein Gewehr“, beteuerte der Angeklagte gegenüber dem St. Pöltner Richter Martin Kühlmayer. „Das muss früher passiert sein“, so der 26-Jährige.
Den Bildern aus der Wildkamera nach habe der Hirsch gelahmt und nach Vorlage beim Tierarzt habe dieser gemeint: „Ja, keine Frage, das Tier ist zu erlösen!“ Erst darauf hin, so Verteidiger Andreas Chocholka, habe sein Mandant den Hirsch erlegt.
Neues bei der Fleischbeschau
Die Verletzungen, die bei der Fleischbeschau zutage kamen, meinte der Sachverständige, könnten unmöglich zum Zeitpunkt der Aufnahmen vorhanden gewesen sein. Man sehe auf den Bildern den Hirsch, der das linke Vorderbein anziehe, was bei einem Trümmerbruch viel zu schmerzhaft sei. Darüber hinaus sei aus der Reihe der Bilder zu erkennen, dass sich das Wild scheinbar relativ gemütlich bewege, immer wieder äst und sich entsprechend aufbaut, als ein zweiter Hirsch auftaucht. Dies alles widerspreche dem Vorhandensein einer derart schweren Verletzung zu diesem Zeitpunkt.
Verletzungen erst nach Tod
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entstanden die Verletzungen und der Einschuss erst, als das Tier bereits tot war, also zwischen dem Abschuss und der Fleischbeschau am nächsten Tag, so der Gutachter. Bekräftigt werde diese Aussage vor allem auch dadurch, dass die massive Verletzung beim lebenden Tier Heilungsvorgänge hervorgerufen hätte.
Die Schussverletzung wäre dann auch an Entzündungsmerkmalen zu erkennen und vermutlich durch eine entsprechende Blutung sofort entdeckt worden.
Auf einige Fragen des Verteidigers gab es nur Vermutungen seitens des Gutachters. Dazu müsse der Tierarzt befragt werden. Kühlmayer vertagte den Prozess daher auf den 5. Juli.
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