Pensionist zog sich aus und ohrfeigte Polizisten

Gutachter Dietmar Jünger | Foto: Probst
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STADT AMSTETTEN. Weil ein 58-jähriger Gast sich im Februar nach der Sperrstunde in einem Amstettner Lokal auszog, kam es zum Streit mit der Kellnerin. Diese holte den Chef zu Hilfe, der den Mann aufforderte, zu zahlen, sich anzuziehen und das Lokal zu verlassen. Als dieser sich lautstark weigerte und behauptete, dass er hier wohne, kam es zu einer Rangelei, die einen Polizeieinsatz notwendig machte.

Gast ohrfeigte Polizisten

Die Beamten, zwei in Uniform, zwei in Zivil, forderten den Mann, der ihnen mit nacktem Oberkörper gegenüberstand, zunächst höflich auf, sein aggressives Verhalten einzustellen und das Lokal zu verlassen. Schimpfend verpasste der Gast jedoch einem Polizisten eine Ohrfeige, ein anderer bekam einen Stoß gegen die Brust. Gegen die darauf folgende Festnahme wehrte sich der Pensionist mit Händen und Füßen. Durch Pfefferspray beeinträchtigt konnte er schließlich zu Boden gebracht und mit Handschellen fixiert werden.

Einweisung in Anstalt

„Der Einsatz war gerechtfertigt“, erklärte der 58-Jährige am Landesgericht St. Pölten, wo Staatsanwalt Michael Lindenbauer einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher stellte. Auf die Frage des Richters, warum er sich im Lokal ausgezogen habe, antwortete der psychisch kranke Mann: "Weil ich geglaubt habe, ich bin zuhause!" Seinem Großvater habe dieses Lokal einmal gehört, untermauerte der Betroffene seinen damaligen Irrtum.

„Damit i net durchdreh“
Nach dem Vorfall wurde der Pensionist in die entsprechende Abteilung nach Mauer überstellt. „Es g'fallt ma dort net“, sagte er vor Gericht, doch die Therapie passe und die Medikamente nehme er „damit i net durchdreh“. Verteidiger Hannes Huber betonte, dass sein Mandant zur Tat selbst geständig sei und bereits eine Zusage für einen Platz in einer entsprechenden betreuten Einrichtung habe.

Behandlung für Pensionist

Dafür gab der Gerichtspsychiater Dietmar Jünger grünes Licht. Der Pensionist leide an einer psychischen Erkrankung mit Wahnvorstellungen, die nur mit einer konsequenten Behandlung unter Kontrolle zu bringen sei. Andernfalls sei doch von einem Gefahrenpotenzial auszugehen. Mittlerweile zeige der Betroffene die notwendige Einsicht, krankheitsbedingt behandelt werden zu müssen. Er habe große Angst im Maßnahmenvollzug zu landen, was seine Bereitschaft, allen Weisungen des Gerichts nachzukommen, erheblich gesteigert habe.

Wie sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger in den Plädoyers erklärten, könne man aufgrund des Gutachtens mit einer bedingt ausgesprochenen Einweisung das Auslangen finden. Dem schloss sich der Senat unter Auflage entsprechender Begleitmaßnahmen an (rechtskräftig). „Sie sind jetzt zwar in Freiheit, aber Sie haben strenge Auflagen“, gab der Richter dem Betroffenen mit auf den Weg, der ihn in Begleitung einer Betreuerin direkt in die betreute Wohneinrichtung führte.

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