Süchtiger im Bezirk Amstetten: „I hau di nieder!“
18-Jähriger besorgte sich Drogen und Falschgeld. Bei der Festnahme trat er Polizisten gegen das Bein.
BEZIRK AMSTETTEN. Ab seinem 14. Lebensjahr konsumierte ein Bursche aus dem Bezirk Amstetten Drogen jeder Art. Da er mit seinem Einkommen die Sucht bald nicht mehr finanzieren konnte, begann der jetzt 18-Jährige Falschgeld über die Internetplattform „Darknet“ aus Polen zu beziehen, aus den Niederlanden besorgte er sich über den selben Weg Drogen, die er auch an andere gewinnbringend verkaufte.
Wehrte sich gegen Festnahme
Zu den entsprechenden Vorwürfen des St. Pöltner Staatsanwalts Patrick Hinterleitner kam noch, dass sich der Beschuldigte im Zuge einer Hausdurchsuchung heftig gegen seine Festnahme wehrte und verhindern wollte, dass diverse Suchtgiftutensilien abtransportiert werden. „I hau di nieder!“, drohte er einem Beamten, einem weiteren trat er gegen das Bein.
Drogen und Falschgeld
Bei der Hausdurchsuchung entdeckten die Beamten auch einen Postfachschlüssel. Als sie im Postamt Nachschau hielten, fielen ihnen sowohl Drogenlieferungen als auch Euroblüten in die Hände.
Vor Gericht gestand der Angeklagte, zwölf Stück Fünfzigeuroscheine über Darknet bestellt und zehn Stück Zehneuroscheine von einem seiner Abnehmer erhalten zu haben. Meinte er im Ermittlungsverfahren noch, er habe das Falschgeld nur zum „Anschauen“ beschafft, gab er gegenüber Jugendrichter Markus Grünberger zu, dass er die Blüten auch ausgeben habe wollen. Wie der Staatsanwalt meinte, stünden sowohl Aufwand, Kosten, aber auch strafrechtliche Folgen in keiner Relation, wenn man das Falschgeld nur zum Anschauen haben wollte.
Bereits in Untersuchungshaft
Ende Juni dieses Jahres landete der Beschuldigte für sieben Wochen in Untersuchungshaft. Verteidiger Christian Reiter dazu: „Mein Mandant hat eine positive Entwicklung genommen. Dies wurde insbesondere durch das Verspüren des Haftübels begünstigt!“
Dieser Meinung schloss sich auch der Schöffensenat an. Er verurteilte den 18-Jährigen zu einer Zusatzstrafe von 15 Monaten, 14 davon bedingt, nachdem er in einem anderen Zusammenhang bereits im Juli 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden war.
Durch eine Vielzahl an Weisungen, so Grünberger in seiner Urteilsbegründung, werde nun versucht, den geläuterten Mann von Sucht und Kriminalität fernzuhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.
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