Was in Amstetten erlaubt ist ...
... und was nicht: Amstettner dürfen nun zu Mittag kein Glas mehr in einen Müllcontainer schmeißen.
STADT AMSTETTEN. Beschwerden von Anrainern waren es, die den Amstettner Gemeinderat in seiner letzten Sitzung dazu bewogen, "die Entsorgung von Altglas und Metallverpackungen bei den Altstoffsammelstellen in Wohngebieten in der Zeit von täglich 20 Uhr bis 6 Uhr sowie 12 Uhr bis 14 Uhr, an Samstagen von 12 Uhr bis 14 Uhr sowie ab 18 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig“ zu untersagen.
Un- und mögliche Zeiten
"Jeder, der in der Nähe wohnt, wird die Änderung begrüßen", ist sich Amstettens Vizebürgermeister Dieter Funke (ÖVP) sicher, der sich in der Gemeinderatssitzung nur wunderte, "zu welchen Zeiten und Unzeiten Menschen einfällt, ihren Müll zu entsorgen".
In bestimmten Zonen, etwa bei Einkaufszentren, könnte es aber noch in diesem Herbst zu Ausnahmeregelungen kommen, hieß es im Gemeinderat.
Die Umweltschutzverordnung
Einigkeit herrschte jedenfalls unter den Parteien, dass so manches Verbot, vom Teppichklopfen bis zum Rasenmähen, den Gemeindebürgern in Erinnerung gebracht werden sollte. Die BEZIRKSBLÄTTER haben sich die besagte und nun geänderte Amstettner Umweltschutzverordnung etwas näher angesehen und tatsächlich einige, wohl großteils unbekannte Vorschriften gefunden.
Türen bitte leise schließen
Grundsätzlich gilt: Jedermann hat sich so zu verhalten, dass andere Personen durch Lärm, üblen Geruch oder Staub nicht belästigt werden. Was im konkreten Fall etwa heißt: In Wohngebieten etwa dürfen Motoren nicht unnötig laufen gelassen werden, auch das übermäßig laute Schließen von Fahrzeug- und Garagentüren ist untersagt. Ebenso ist Lautsprecherwerbung von 20 bis 7 Uhr verboten.
Kein Singen in der Nacht
In Gärten und Höfen von Gaststätten muss ab 22 Uhr das Singen eingestellt werden. Auch "Musikinstrumente dürfen nur so gespielt werden, dass Unbeteiligte nicht mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigt werden".
Teppichklopfen verboten
Das Steuern von ferngesteuerten Flugzeugen und Autos ist, wie etwa auch das Rasenmähen, zu den gleichen Zeiten verboten, wie das zuvor erwähnte Einwerfen von Glasflaschen in einen Container oder das Ausklopfen von Teppichen. Das heißt, das Rasenmähen am Nachmittag (zwischen 14 und 18 Uhr) ist entgegen der wohl gängigen Meinung am Samstagnachmittag völlig in Ordnung.
Kein Kot auf Gehsteigen
Hunde, die ausgeführt werden, dürfen ihren Kot nicht auf Gehsteigen ausscheiden. Falls doch, müssen Hundebesitzer diesen unverzüglich entfernen. Dies gilt aber nicht für Rinnsteine. Dort darf die Hundehinterlassenschaft liegen bleiben. Aber auch für Menschen gilt, Kinderspielplätze und Parks sind für die Notdurft tabu.
Die gesamte Rechtsvorschrift finden Sie hier.
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