Warum 13.000 Zweitwohnsitzer im Bezirk Amstetten eine Stimme verlieren könnten
Die Grünen kritisieren intransparente Vorgehensweise bei Streichung der Zweitwohnsitzer.
BEZIRK AMSTETTEN. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das ändert sich nun.
Suche nach Lebensmittelpunkt
Künftig muss jeder den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: "Statt Wahlbehörden exekutieren nun die Bürgermeister selbst das Gesetz", kritisiert Grünen-Klubobfrau Helga Krismer.
Zwangsläufig ist das Stimmrecht demnach nicht weg. Die BEZIRKSBLÄTTER haben sich das Prozedere am Beispiel Haag angesehen.
Dort wurde an alle rund 400 Zweitwohnsitzer ein Schreiben ausgeschickt, das diese nun "wahrheitsgetreu" ausfüllen müssen. Man warte nun auf die ersten Rückmeldungen, erklärt Haags Bürgermeister Lukas Michlmayr.
Im Zweifel für Betroffenen
Danach werde das Wählerverzeichnis nach den (sich nicht gemeldeten) Zweitwohnsitzern überprüft. Festzustellen, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat, sei allerdings oft nicht so einfach, meint der Bürgermeister: "Im Zweifel für den Zweitwohnsitzer."
Falls es zu ungerechtfertigten Streichungen kommt, könnten die Betroffenen jedenfalls mit einem Berichtigungsantrag die Streichung rückgängig machen.
Zweifel an Erhebung
Die Erhebung müsse von der Bezirkswahlbehörde ausgehen und zentral beim Land zusammengeführt werden, erklärt Grünen-Bezirkssprecher Dominic Hörlezeder, der zudem den Zeitpunkt kritisiert. "Das alles passiert im Sommer, wo viele gar nicht da sind", meint er. Das lässt Michlmayr so nicht gelten, schließlich müssen die Betroffenen bis Ende September überprüft werden.
Öffnet Tor für Wahlanfechtung
"Es ist intransparent", sagt Dominic Hörlezeder. "Wir brauchen Rechtssicherheit", so der Grüne. Die neue Regelung "macht die Tür für eine Wahlanfechtung auf", ist er überzeugt. "So lange die Gesetze eingehalten werden, gibt es keinen Grund für eine Wahlanfechtung", so Michlmayr.
"Die Gemeinden können in Wahrheit machen, was sie wollen", ortet Hörlezeder bei möglichen Streichungen und der Erstellung der Wählerverzeichnisse einen "gravierenden Vorteil für die ÖVP".
Zur Sache: Im Bezirk Amstetten (inkl. Magistrat Waidhofen) gibt es derzeit rund 13.000 Zweitwohnsitzer.
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