4 127 wegen Grippe und grippaler Infekte im Krankenstand
NÖGKK-Zahlen bestätigen: Grippewelle in Niederösterreich angekommen
Die Grippewelle ist da! Am 30. Jänner meldete das Zentrum für Virologie der medizini-schen Universität Wien, dass die Grippewelle Österreich erfasst hat. Das bestätigen auch die aktuellen, heute veröffentlichten Krankenstandszahlen der NÖ Gebietskrankenkasse. Die Zahl der an echter Grippe erkrankten Versicherten der NÖGKK stieg zwischen 28. Jänner und
3. Februar auf 190 an (In der Woche zuvor waren es noch 133). Weitere 3 937 Niederös-terreicherinnen und Niederösterreicher waren aufgrund grippaler Infekte krankgeschrie-ben. Das bedeutet, dass 21,4 Prozent aller bei der NÖGKK gemeldeten Krankenstände auf die Diagnose Grippe oder grippaler Infekt zurückzuführen sind. Die Grippewelle star-tete damit heuer drei Wochen später als 2018.
Diagnose Influenza: Ab ins Bett!
Was tun, wenn man die Grippe erwischt? NÖGKK-Chefärztin Dr. Michaela Stitz rät, die medizinischen Anordnungen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes unbedingt zu beachten. „Mit einer echten Grippe ist nicht zu spaßen! Bei der Influenza handelt es sich um eine hochinfektiöse Erkrankung des gesamten Atemsystems und kann in bestimmten Fällen auch lebensbedrohlich sein. Typische Symptome für die ech-te Grippe sind plötzlich auftretendes hohes Fieber, Schüttelfrost, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen, also ein schweres Krankheitsgefühl. Für bestimmte Risikogruppen kann die Verordnung von antiviralen Medikamenten angezeigt sein“, so Dr. Stitz weiter. „Der generelle Einsatz dieser Medikamente ist jedoch nicht empfohlen.“
Für die NÖGKK-Chefärztin zählen die Beachtung von Hygienemaßnahmen und die Grippeschutzimpfung zu den wichtigsten präventiven Maßnahmen: „Richtiges Hände-waschen ist der beste Weg, um Infektionen zu vermeiden. Für die Schutzimpfung ist es noch nicht zu spät – sie kann auch jetzt noch durchgeführt werden.“
Wichtige Fakten zum Krankenstand
• Die Ärztin bzw. der Arzt stellt die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit fest und meldet das der NÖGKK.
• Nicht auf die umgehende Krankmeldung beim Arbeitgeber vergessen!
• Medizinische Anordnungen sind einzuhalten. Bettruhe ist bei Grippe essentiell.
• Gesundmeldung durch Arzt bzw. Ärztin. Unter www.noegkk.at/gesundmeldung kann man sich auch selber online gesund melden.
• Der Dienstgeber erhält die ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Arbeitsun-fähigkeit infolge der Erkrankung (selbstverständlich ohne Angabe der Kranken-standsdiagnose).
Hinweis. Die veröffentlichten Zahlen beziehen sich nur auf die bei der NÖGKK versicher-ten Erwerbstätigen. Pensionistinnen und Pensionisten, Kinder oder Versicherte anderer Krankenversicherungsträger sind in der Statistik nicht enthalten.
Die NÖGKK im Internet: www.noegkk.at
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