Verkehrserziehung
Abknickende Vorfahrtsstraße
Beim Thema abknickende Vorfahrtsstraße sind sich viele Autofahrer nicht einig.
Fährt man auf der abknickenden Vorfahrtsstraße, hat man zwar Vorfahrt, ist aber nicht vom Blinken entbunden.
Im oberen Bild ist es noch verwirrender, da Schild und Örtlichkeit nicht übereinstimmen. Nach dem Schild müsste man nicht blinken, wenn man nach rechts abbiegt und die Vorfahrtsstraße verlässt, da man nach dem Schild ja geradeaus fährt. In der Realität verläuft die Seitenstraße aber nicht geradeaus, sonder biegt inmitten der abknickenden Vorfahrtsstraße rechts ab.
Für Klarstellung würde ein Schild abknickende Vorfahrtsstraße sorgen, bei dem die Seitenstraße nicht geradeaus führen, sondern in der Kurve einmünden würde. Dann würde Örtlichkeit und Verkehrsschild übereinstimmen. Man müsste in beide Richtungen blinken.
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