Illegale Einreise mit gefälschtem Pass
FLUGHAFEN (probst). Mit einem norwegischen Reisepass, bei dem das Lichtbild ausgetauscht worden war, versuchte ein 41-jähriger Afghane über den Flughafen Schwechat nach Österreich einzureisen. „Fälschung einer besonders geschützten Urkunde“ nannten das die Beamten der Grenzpolizei und erstatteten Anzeige.
Prozess in St. Pölten
Zu Beginn des Prozesses am Landesgericht St. Pölten bestritt der Afghane noch, gewusst zu haben, dass er mit einem gefälschten Pass reise. „Ich kann nicht lesen“, begründete er seine Schuldlosigkeit, die schon aufgrund der Tatsache, dass er einem Schlepper 8.000 Euro für das Dokument hinblättern musste, wenig glaubwürdig schien.
Dann gab er sich doch schuldbewusst: Er habe schon geahnt, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handle, „…die Geburtsdaten waren nicht meine!“, erklärte der Angeklagte, nachdem ihn Richter Slawomir Wiaderek auf den besonderen Milderungsgrund eines Geständnisses aufmerksam gemacht hatte.
Illegale Einreise straffrei
Die Angst des Beschuldigten, dass er auch für seine illegale Einreise verurteilt werden könnte, nahm ihm der Richter. „Die illegale Einreise ist straffrei, eine gefälschte Urkunde nicht“, klärte Wiaderek den gelernten Maurer auf und bot eine Diversion an. Damit wurde das Verfahren für eine Probezeit von zwei Jahren vorerst eingestellt. Die Staatsanwaltschaft gab dazu noch keine Erklärung ab.
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