Jagdmethoden in Kaumberg
Dass die Jagdmethoden in Kaumberg zu verurteilen sind ist klar.
Was mir nicht klar ist, dass für die angezeigten Personen die Unschuldsvermutung gilt. Das ist ein Widerspruch in der deutschen Sprache!
Wenn man vermutet, dass diese Personen unschuldig sind, warum werden sie dann angezeigt?
Wenn für angezeigte und noch nicht rechtskräftige Personen die Unschuldsvermutung gilt, gilt doch logischerweise für unbescholtene Bürger eine Schuldvermutung vor.
Als unbescholtener Bürger wehre ich mich auf das Heftigste dagegen.
Alle Deutschlehrer sind aufgefordert, ihre Meinung dazu abzugeben.
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