Kunstparker, Frechparker
KOTTINGBRUNN. Ein Kunstparker, "der auch gleichzeitig ein Frechparker ist", empörte unseren Leser Horst Enenkel im Schlosshof in Kottingbrunn. Er begründet es so: "Ein X5 ist kein Elektro-Auto. Es gibt zwar diese Type als Elekrteo, aber dann heißt sie anders (verm. iX5, oder eX5, ...) Dieses Auto war jedenfalls nicht an der Ladestation angeschlossen, auch dafür habe ich ein Beweisfoto. Da es höchstwahrscheinlich auch kein Elektro-Auto ist hat er also dort nicht zu parken, weil diese 2 Stellplätze für E-Autos reserviert sind."
Aufgrund seiner "Parkkünste" verhindert der Lenker des X5, dass ein E-Auto diese Ladestation - und zwar BEIDE Stellplätze - verwenden kann, und das ist schon sehr frech!!! Nicht nur das, es ist auch gemäß StVO verboten und daher strafbar. Wenn der Wagen schon verbotener Weise eine E-Ladestelle blockiert, dann sollte er zumindest so stehen, dass wenigstens die andere Ladestelle verwendet werden kann. So ist es nur Egoismus zum Quadrat!"
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