Weiter Debatten um Wohnprojekt neben Schlosspark Gainfarn
"Manhattan" oder Wohlfühl-Wohnbau?
BAD VÖSLAU. Um die geplante Verbauung des so genannten Grasl-Grundstückes zwischen Oberkirchengasse/Sellnergasse/Hauptstraße gehen politisch weiterhin die Wogen hoch. Der Grundeigentümer, die G. Grasl Gmbh, wehrt sich in einer Aussendung gegen den von der Opposition Grüne/NEOS/ÖVP geäußerten Alarm wegen einer möglichen exzessiven Verbauung. Nicht, wie in einer Aussendung der Opposition behauptet, 164 Wohnungen seien geplant, sondern nur 77. Damit sei dem Wunsch der Opposition nach einer Halbierung des Projektes bereits Genüge getan. Es handle sich außerdem nicht um 11.000 Quadratmeter Baugrund sondern nur um 7.700. Karl Grasl, Sprecher der GmbH, will sich nicht als Betonierer oder Bauspekulant bezeichnen lassen. "Wir wollen ein Vorzeigeprojekt für Wohnen im Grünen im innterstädtischen Bereich realisieren, das hohe architektonische Ansprüche erfüllt."
Architektenwettbewerb
Zu diesem Zweck wird ein Architektenwettbewerb ausgelobt, für den kürzlich im nicht-öffentlichen Stadtrat politisch unverbindliche Bebauungskriterien festgelegt wurden. Diese haben die Opposition alarmiert. "Die darin festgelegte Bebauungshöhe von 9 Metern ermöglicht de facto mehrere Baukomplexe mit drei Geschoßen plus Dachgeschoß - also eine insgesamte Höhe von 12 Metern, ähnlich wie beim Wohnbau Louisenvilla in der Florastraße. Wir werfen nicht dem Eigentümer vor, Betonierer zu sein, sondern der Liste Flammer, die mit ihrer Mehrheit eine großzügige Verbauung ermöglicht. Es ist Aufgabe der Politik, das Ortsbild zu schützen", so Stadträtin Eva Mückstein (Grüne). Auch Gemeinderat Alexander Laimer (NEOS) übt Kritik: "Wir lehnen die völlig intransparente Vorgangsweise der Liste Flammer-Stadtregierung ab. Zugesagt wurde ein konsensuales Vorgehen innerhalb des ganzen Gemeinderates. Das hat nicht stattgefunden, das ist inakzeptabel. Ein Manhattan in Bad Vöslau brauchen wir und wollen wir nicht, immerhin liegt der Baugrund in einer Schutzzone."
Kriterien für den Wettbewerb
"Ein Architektenwettbewerb, wie er etwa bei Louisenvilla oder Tremlhof durchgeführt wurde, erfordert ein Pflichtenheft, in dem die Architekten ihre Vorgaben vorfinden. Nur informelle Bebauungskriterien sind da zu wenig. Das Pflichtenheft muss von einer Jury ausgearbeitet werden, die vorher zu bestimmen ist und Anrainer, Schutzzonenexperten und Opposition einbeziehen sollte. Diese Jury muss dann das Siegerprojekt bestimmen, das auch verpflichtend eins zu eins umzusetzen ist", sagt Gemeinderat Peter Lechner. "Auch die Politik soll Architekten einladen können. Das alles habe ich bis jetzt vermisst."
Bauwerber will beruhigen
Bauwerber Karl Grasl versucht zu beruhigen: "Der Beschluss, die Grasl GmbH mit einem Architektenwettbewerb zu beauftragen, fiel schon im Juni 2019. Die Gemeinde hat uns jetzt eineinviertel Jahre hingehalten, Freunderlwirtschaft sieht glaub ich anders aus. Jetzt, wo die Bebauungsbestimmungen unverbindlich festgelegt wurden, werden wir endlich in Abstimmung mit der Gemeinde eine Jury bestellen können. Diese Jury arbeitet das so genannte Pflichtenheft aus, das bei dem Projekt zu verwirklichen ist. Das wird im Lauf des November geschehen. Wir hoffen, dass die Jury dann noch vor Weihnachten die Ausschreibungsunterlagen fertig hat und dass Anfang 2021 die beauftragten fünf bis sechs hochkarätigen Architekten zu arbeiten beginnen können. Die Jury kürt dann anschließend das Siegerprojekt, das wir dann auch umsetzen wollen. Es ist auch in unserem Interesse, ein schönes Projekt zu verwirklichen, das aber natürlich auch den Kriterien der Wirtschaftlichkeit entsprechen soll. Im Frühjahr 2021 erwarten wir da eine Entscheidung."
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