Ritualer Abschied ist nicht erlaubt
Jeder Mensch und jede Gesellschaft oder Glaubensrichtung hat ein Anrecht auf seine Rituale und Gepflogenheiten. Vor allem Geburt und Todesfall sollten besonderen Respekt erhalten, die letzte Ruhestätte außer Diskussion stehen. Es wird vieles getan, um eine Integration anderer Kulturen und Glaubensrichtungen in Österreich zu ermöglichen, einmal ganz abgesehen von einzelnen bösen Zungen aus bestimmten politischen Lagern. Bisher habe mit dem türkischen Kulturverein in Traiskirchen alles gut funktioniert, so die Bekräftigung seitens der Stadtgemeinde. Die rituelle Waschung ist einer der wichtigsten Bestandteile einer muslimischen Bestattung. Bei eingehender Recherche kann auch nirgends etwas über das lautstarke Beweinen im Zuge der Waschung aufgespürt werden. Also wozu die ganze Aufregung? Lassen wir doch den Toten ihre Ruhe, den Angehörigen ihren Abschied – je nach ihrer Tradition und Religion. Und: Auch „unsere“ Leichen werden – schon allein wegen hygienischer Vorschriften – vor dem Begräbnis gereinigt.
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