Lockdown wegen Coronavirus ,
Auch Handel sperrt zu Die wichtigsten Regeln des harten Lockdowns
ÖSTERREICH LOCKDOWN 2.0
Auch Handel sperrt zu
Die wichtigsten Regeln des harten Lockdowns
Ab Dienstag, 0 Uhr, wars soweit da ging das Land in den harten Lockdown – er gilt vorerst bis 7. Dezember, 0 Uhr.
Ausgang: Beschränkung gilt jetzt rund um die Uhr
Daheimbleiben. Bisher galten Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr – ab Dienstag rund um die Uhr. Der Wohnbereich darf dann verlassen werden:
Gefahr. Abwendung einer „Gefahr für Leib, Leben und Eigentum“.
Familie. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Rechte und Pflichten.
Deckung von Grundbedürfnissen. Dazu zählen der „Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen (…) mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“.
Nahrung und Gesundheit. Einkaufen und zum Arzt gehen ist erlaubt.
Religion. Friedhofs- und Kirchenbesuche möglich – die Katholische Kirche sagt aber alle Messen ab.
Gassi gehen mit Hunden bleibt ebenfalls erlaubt.
Fahrt in die Arbeit.
Behördenwege, wenn sie „unaufschiebbar“ sind.
Masken und Abstand: bisherige Regelungen bleiben
Masken. In geschlossenen Räumen ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Abstand. Zu Personen, die nicht dem gleichen Haushalt angehören, ist ein Meter Abstand zu halten.
Handel: alles zu bis auf Supermärkte, Banken usw.
Lockdown. Der Handel schließt, das Betreten von Betriebsstätten wird verboten. Ausnahmen sind:
Fotos: Robert Rieger Photography
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