Arbeiterkammer: Zahlreiche Anfragen in der Coronazeit
Die Coronakrise hat zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitsrechts-Beratungen in der AK Niederösterreich geführt. 190.000 Beschäftigte und damit fast jede/r dritte Arbeitnehmer/in in Niederösterreich nahm 2020 die Hilfe der AK Niederösterreich bei Problemen am Arbeitsplatz in Anspruch. Das sind um 40.000 mehr als im Jahr davor. Für die betroffenen ArbeitnehmerInnen wurden 46 Millionen Euro an berechtigten Ansprüchen erkämpft. „In der Coronakrise sehen wir: Die wahren Leistungsträger sind die ArbeitnehmerInnen im Land. Sie halten die Wirtschaft und das Leben in Niederösterreich am Laufen. Umso wichtiger ist es, dass sie zu ihrem Recht kommen“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Aber noch ist ein Ende der Krise nicht absehbar. Um gegenzusteuern, muss die Kaufkraft gesteigert werden. Deshalb fordert Wieser von der Bundesregierung ein Gutscheinheft über 1.000 Euro für jeden Haushalt. 100 Gutscheine zu je 10 Euro sollen in der regionalen Wirtschaft eingelöst werden können. „Allein in Niederösterreich würden 730.000 Haushalte davon profitieren.“
Die gesamten arbeits- und sozial- und insolvenzrechtlichen Beratungen sind im Jahr 2020 um 26 Prozent auf insgesamt 190.704 gestiegen – nach 150.704 im Jahr 2019. „Bei den telefonischen Beratungen betrug der Zuwachs sogar 40 Prozent“, so Wieser.
Im Frühjahr fast ausschließlich Fragen zu Corona
In den ersten beiden Monaten der Krise standen nahezu alle Anrufe bei der Arbeitsrechtsabteilung der AK Niederösterreich mit Corona im Zusammenhang. „Da gab es vier- bis fünf Mal so viele Anfragen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gleichzeitig waren die Bedingungen auch für uns eine Herausforderung. Wir mussten unseren Betrieb umstellen und die telefonische und Online-Beratung verstärken. Wir haben eine eigene Hotline eingerichtet und die Beratungen auf die späten Abendstunden und auf das Wochenende ausgeweitet. Das zeigt einmal mehr, dass wir als Interessensvertretung auch in dieser Krisensituation jederzeit Stabilität gewährleisten und alle Anliegen professionell abarbeiten“, so Wieser.
In der ersten Zeit der Coronakrise im Frühjahr wurden die ExpertInnen der AK Niederösterreich überwiegend zu Kündigungen und einvernehmlichen Lösungen mit Wiedereinstellungszusage – also Beendigungen der Arbeitsverhältnisse gefragt.
Nach der erfolgreichen Einführung der Kurzarbeit durch die Sozialpartner haben sich die Fragen geändert. Danach wollten viele Mitglieder wissen, wie die Kurzarbeit abzurechnen ist und welchen Lohn-und Einkommensverlust das bedeutet.
Später waren die Unsicherheiten um die RisikopatientInnenregelung Gegenstand vieler Anfragen. Durch die teilweise widersprüchlichen Aussagen der Politik zu den später durch Gesetz und Verordnung erfolgten Regelungen waren viele AK-Mitglieder äußerst verunsichert.
Aktuell ist häufig die Kurzarbeit beendet und viele ArbeitnehmerInnen fragen an, ob diese richtig berechnet worden ist.
Es werden auch Fragen zu Impfpflicht, zu Massentestungen und zur Maskenpflicht gestellt. Konkret fragen viele Mitglieder: „Ist das freiwillig, was muss ich als Arbeitnehmer akzeptieren, was passiert, wenn ich mich weigere, Maske zu tragen oder mich testen zu lassen und was kann mein Dienstgeber von mir verlangen?“ „Bei all diesen Fragen geben unsere ExpertInnen stets kompetent Auskunft und unterstützen die Mitglieder“, so Präsident Markus Wieser.
Corona-Impfung: keine gesetzliche Pflicht
„Es gibt in Österreich die klare Festlegung, dass es für keine Berufsgruppe eine gesetzlich angeordnete Impfpflicht gibt“, beantwortet Doris Rauscher-Kalod, die Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht, diese häufig gestellte Frage.
Nach dem Epidemiegesetz ist es aber möglich, dass durch eine Verordnung einer Bezirksverwaltungsbehörde für die MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen Impfpflicht angeordnet werden kann. Bislang ist das aber nicht erfolgt, es gibt lediglich eine Impfempfehlung des zuständigen Bundesministeriums für die genannten Berufsgruppen.
Im Gesundheitsbereich haben ArbeitgeberInnen allerdings besondere gesetzliche Pflichten, um PatientInnen und KlientInnen zu schützen. ArbeitgeberInnen haben daher berechtigtes Interesse zu erfahren, ob von künftigen MitarbeiterInnen eine Gefährdung ausgehen könnte, oder ob die zukünftigen MitarbeiterInnen selbst geschützt sind. Daher wird die Frage nach dem Impfstatus zulässig sein. Ähnliches gilt auch für die Offenlegung des Impfstatus bei aufrechtem Beschäftigungsverhältnis.
Über zwei typische Fälle für das Jahr 2020 berichtet Thomas Kaindl, Leiter der Abteilung Regionale Aufgaben der AK Niederösterreich. Bei einer Kündigung im Mutterschutz und bei einer fristlosen Entlassung im Krankenstand kamen die Betroffenen mit Hilfe der ExpertInnen der AK Niederösterreich zu ihrem Recht.
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