Vergewaltigung: Täter und Opfer angezeigt
Kniffliger Fall für die Badener Polizei: Eine 20-Jährige behauptete, beim Melkerkeller vergewaltigt worden zu sein. Der Mann bestreitet jede Gewaltanwendung.
BADEN (lorenz). Vergewaltigung – ein furchtbares, gemeines, feiges Verbrechen, die Opfer sind oft lebenslang traumatisiert. Gleichzeitig braucht es aber von den Behörden viel Fingerspitzengefühl und kriminalistische Erfahrungen, um so ein Verbrechen zu behandeln.
Wie schwierig das oft ist, zeigt ein Vorfall der sich am 27. November 2016 in Baden ereignete. Eine 20-jährige junge Frau erschien an diesem Tag am Nachmittag im Krankenhaus Mödling und gab an in den Morgenstunden im Bereich des „Melkerkellers“, in Baden, vergewaltig worden zu sein. Sie hätte etwas mehr Alkohol konsumiert gehabt, saß auf einer Parkbank und soll von zwei Männern angesprochen worden sein. Einer zog sie auf der dortigen Wiese und soll sie vergewaltigt haben. Dabei gab die 20-Jährige eine sehr genaue Beschreibung der Tat und ebenso konnte sie ihren Peiniger sehr gut beschreiben, auch seine Tätowierungen. Es wurde von Kriminalbeamten sofort der Tatort untersucht, es konnten aber keine Spuren im Gras festgestellt werden.
Mühsam wurde nach dem Vergewaltiger gefahndet, der Fall wurde genau unter die Lupe genommen und es konnte festgestellt werden, dass es zur Tatzeit total finster war, am Tatort keine Beleuchtung ist und daher es unmöglich war, vom Täter so eine genaue Beschreibung abgeben zu können. Das Opfer blockte plötzlich jede Zusammenarbeit mit der Polizei ab und war einige Wochen unauffindbar.
Bei weiteren Erhebungen kam dann folgendes ans Licht: Die 20-Jährige war damals mit ihrer Freundin im Melkerkeller, es wurde Alkohol getrunken und die beiden Frauen lernten drei Burschen kennen. Man fuhr gemeinsam in eine Wohnung und feierte weiter. Schließlich soll es zwischen der 20-Jährigen und einem Burschen zu der angezeigten Vergewaltigung gekommen sein. Der Verdächtige wohnt in Vorarlberg, er war nur auf Besuch in Baden und gab zu Protokoll, dass alles einvernehmlich passiert sei und es zu keiner Gewaltanwendung kam. Die 20-Jährige blieb aber dabei, sie sei von ihm vergewaltigt worden. Nach Abschluss aller Erhebungen wird der Täter sehr wohl wegen Vergewaltigung angezeigt, aber auch das Opfer wegen falscher Beweisaussage.
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