Von Grund auf gut beraten

Mag. Alfred Huemer rät, beim Thema Grundkauf "rechtzeitig mit einem Notar oder Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen." | Foto: Manfred Fesl
  • Mag. Alfred Huemer rät, beim Thema Grundkauf "rechtzeitig mit einem Notar oder Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen."
  • Foto: Manfred Fesl
  • hochgeladen von BezirksRundSchau Braunau

BEZIRK (maba). Der Traum von den eigenen vier Wänden ist einer, der von vielen Menschen geträumt wird. Damit dieser Traum nicht zum Albtraum wird, gilt es, zahlreiche Dinge zu bedenken. Besonders dem Grundkauf sollte deshalb genügend Beachtung geschenkt werden.

Alfred Huemer ist Notar im Bezirk Braunau (Notare Huemer und Lumerding, Mattighofen). Er erklärt: "Das Um und Auf bei einem Liegenschaftskauf ist zunächst die Einsichtnahme in das Grundbuch." Grundsätzlich geht es dabei darum, Eigentumsverhältnisse zu klären und allfällige Beschränkungen in der Verfügung, die Belastung der Liegenschaft mit Geh- und Fahrtrechten, Reallasten und Pfandrechte in Erfahrung zu bringen. Dazu stehen insbesondere Notare oder Rechtsanwälte zur Verfügung, die in elektronischer Form direkt in das Grundbuch Einsicht nehmen können. Auf Wunsch erhält man auch einen beglaubigten Grundbuchauszug.

Außerdem ist vor Vertragsunterfertigung jedenfalls genau zu erheben, ob das Grundstück wirklich als Baugrundstück anzusehen ist. Huemer weist darauf hin, dass darüber der Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde Aufschluss geben kann.

Überraschungen können vermieden werden

Um beim Ausheben des Kellers keine bösen Überraschungen zu erleben, rät der Notar zu überprüfen, "ob sich das Grundstück im Verdachtsflächenkataster befindet. Das heißt, ob zum Beispiel Bodenkontaminierungen bestehen könnten." Schließlich würde dies zu intensiven Kosten für die Entsorgung von Sondermüll führen.

Da man das eigene Haus ja auch erreichen will, ist des Weiteren darauf zu achten, dass eine ausreichende Anbindung an das öffentliche Straßennetz besteht. Alfred Huemer erklärt, dass dies in Form einer privaten Grunddienstbarkeit über ein fremdes Grundstück, oder eben über ein öffentliches Weggrundstück erfolgen kann.

Um beim Grundkauf sämtliche Überraschungen zu vermeiden, sei es bei einem Grundstückskaufvertrag auf alle Fälle zu empfehlen, „rechtzeitig mit einem Notar oder Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen", betont Huemer.
Er ergänzt: "Die erste Rechtsauskunft ist jedenfalls kostenlos oderwie man im Innviertel sagt: Fragen kostet ja nichts."
Denn so wird man schließlich nicht nur vor Schaden bewahrt, sondern hat sich am Ende auch viel Ärger erspart – und das von Grund auf.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.