Hochwasserschutz in Mattighofen
Ein Graben stellt Bürger und Politiker vor Probleme
Der Schwarzmoosgraben in Mattighofen stellt Anrainer und Politiker vor Probleme, die Kooperation erfordern.
MATTIGHOFEN. Entwässerungsgräben sollten entwässern, so viel steht fest. Dass der sogenannte "Schwarzmoosgraben" ursprünglich diesem Zweck dienen sollte, darin sind sich Anrainer und Stadt Mattighofen einig. Nun steht aber die Brunnenstraße im Moos regelmäßig unter Wasser: Erst am 26. Juli war es wieder so weit. Anrainer Thomas Schubernig meint, das Wasser fließe zum einen Teil von der Oberen Austraße, zum anderen von der Grabenstraße in die Brunnenstraße. Warum es zu überschwemmten Kellern kommt, habe aber eine andere Ursache.
Der Graben ist dicht
Der "Graben" ist nämlich das Problem: Bei starkem Regen drücke es laut Schubernig das Wasser aus dem Kanal zurück und könne so nicht abfließen. Bürgermeister Friedrich Schwarzenhofer weiß um das Sorgenkind "Schwarzmoosgraben", er war sogar selbst bei der letzten Überschwemmung vor Ort. Auch Bauamtsleiter Gerhard Obermaier bestätigt, dass der Graben für die Entwässerung gedacht ist. So nehmen die Gullis der Brunnenstraße das Regenwasser auf und führen es ihm zu. Der Schwarzmoosgraben selbst befinde sich auf Privatgrund, und das sei das eigentliche Problem. Anrainer müssten theoretisch dafür Sorge tragen, dass Regenwasser auf dem eigenen Grund und Boden versickere. Obermaier und Schwarzenhofer wissen aber, dass das im "Moos" – das ohnehin ein "Feuchtigkeitsschwamm" ist – ein Ding der Unmöglichkeit ist, vor allem bei Starkregen.
"Die Zuleitungen mancher Anrainer sind zu gering dimensioniert."
Bürgermeister Friedrich Schwarzenhofer
Hinzu kommt die Bebauung und Versiegelung der Böden und ein weiteres Problem: Da der Graben sich auf Privatgrund befindet, müssten eigentlich die Anrainer selbst dafür sorgen, dass er ein Mal jährlich geräumt wird. Aber nicht einmal das würde reichen, um Überschwemmungen zu verhindern, denn "die Zuleitungen mancher Anrainer sind zu gering dimensioniert", sagt der Bürgermeister.
Rechtliches Dilemma
"Der Gewässerbezirk wollte den Graben 2015 mit einem Minibagger räumen, kam aber nicht an ihn heran", so Obermaier. Es sei ein zivilrechtliches Problem, sagt Schwarzenhofer: "Damit wir den Graben auf Privatbesitz räumen dürfen, bräuchten wir die ausdrückliche Zustimmung aller Anrainer", dies stehe auch weiteren geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt im Wege. "Seit Jahren liegt ein fertiges Hochwasserschutzkonzept in der Schublade", bestätigt Obermaier, "wir bräuchten nur die Zustimmung der Anrainer."
Schubernig hat sich derweil eine Pumpe mit C-Schlauch besorgt. Sie kann 24.000 Liter Wasser pro Stunde aus dem Keller befördern. Leider schafft er es dennoch nicht, das hochsteigende Wasser zurückzudrängen. Er und andere betroffene Anrainer wollen keinesfalls Streit in der Nachbarschaft. Im Gespräch mit dem Bürgermeister und dem Bauamtsleiter haben sie zugestimmt, dass im ersten Schritt ein Brief an die restlichen Anwohner geschrieben werden soll. In diesem wird die Stadt anbieten, den Graben auf Gemeindekosten zu räumen, wenn die Anrainer ihre Zustimmung geben. Schubernig kann bloß hoffen: "Wo ein Wille, da ist ein Weg."
Das Wasserrechtsgesetz verteilt die Zuständigkeit wie folgt:
Die Bezirksverwaltung ist für alles zuständig, was nicht einer anderen Behörde zugewiesen ist.
Der Landeshauptmann ist zuständig für Grenzgewässer, Wasserkraftanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen, Angelegenheiten der Wasserverbände und der Zwangsgenossenschaften.
Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus ist zuständig für die Donaukraftwerke, Großkraftwerke, bestimmte Sperrenbauwerke, Wasserversorgungsanlagen, großräumig wirksame Maßnahmen, Maßnahmen mit erheblichen Auswirkungen auf Gewässer anderer Staaten.
Bestimmte wasserrechtliche Bewilligungsverfahren in Bezug auf Gewerbe werden von den Gewerbebehörden abgewickelt.
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