Hitlerhaus: Kommt nun doch die Enteignung?

Dem Innenministerium dürfte der Geduldsfaden nun endgültig gerissen sein.
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  • hochgeladen von Andreas Huber

BRAUNAU. „Diese Option erörtern wir, wenn es keine andere Alternative gibt“, meinte Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Innenministeriums (BMI), noch im Dezember des Vorjahres gegenüber der BezirksRundschau. Gerlinde P., die Besitzerin des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes, hat damals eines von mehreren Kaufangeboten erhalten. „Leider ist auch dieses unbeantwortet geblieben“, so Grundböck. Die letzte Möglichkeit sei nun eben die Enteignung. Für eine Enteignung müsse zunächst aber einmal eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Eigentümerin soll eine Entschädigung erhalten, wobei hier Bestimmungen angewendet werden sollen, wie sie aus Enteignungsverfahren im Zuge von Eisenbahnbauten zur Anwendung kommen. Ob so eine Enteignung heuer noch über die Bühne geht? „Ein Entwurf kann von unserer Seite schnell entstehen, ich möchte hier aber nicht vorgreifen“, meint dazu Grundböck. Seit Ende 2011 steht das Anwesen leer, die Eigentümerin bezieht monatlich eine Miete von 4800 Euro, welche sich die Stadt Braunau und das Innenministerium teilen. Das BMI fungiert seit den 1970er-Jahren als Hauptmieter des Hauses in der Salzburger Vorstadt Nr. 15.

"Begrüßen die Entscheidung"

„Der KZ-Verband/VdA OÖ begrüßt die Enteignung des Hitler-Geburtshauses“, so Landesvorsitzender Harald Grünn. Er begründet dies damit, dass die Eigentümerin in der Diskussion um die adäquate Nutzung des Hauses sich bislang wenig konsturktiv zeigte. So sei nicht einmal erlaubt gewesen, eine Gedenktafel an der Fassade anzubringen. Der KZ-Verband/VdA OÖ hält auch nichts von der Idee „Haus der Verantwortung“ von Andreas Maislnger. Die Nutzung des Hitler-Geburtshauses durch einen privaten Verein wird abgelehnt. „Auf keinen Fall darf aber auch die Gefahr bestehen, dass sich Neonazis in Wohnungen am Geburtsort von Adolf Hitler einnisten“, so Grünn weiter.

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